


Ein Wechsel ist meist zum Vertragsende möglich.
Nach einer Beitragserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt in der Regel erhalten.
Der neue Versicherer unterstützt in vielen Fällen beim Wechsel.

Sehen Sie sich die Tarife und Leistungen unserer Autoversicherung an und prüfen Sie, welcher Schutz zu Ihnen passt. Wenn Sie wechseln möchten, können Sie mit unserer Vorlage die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags vorbereiten.
Ein Wechsel ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. In bestimmten Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch vorzeitig kündigen.
Zum Vertragsende: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat - meist zum 30. November.
Bei Beitragserhöhung: Sie haben häufig ein Sonderkündigungsrecht
Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Abmeldung: Der bestehende Vertrag endet in der Regel oder kann gekündigt werden.
Nach einem Schadenfall: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Mehr zu Kündigungsfristen und dem Sonderkündigungsrecht finden Sie in unseren passenden Ratgebern:

Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrecht und wichtige Hinweise für die Beendigung Ihrer Kfz-Versicherung.

Erfahren Sie, in welchen Fällen Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen können und welche Fristen gelten.
Ein Wechsel kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Neben einer Beitragserhöhung können auch veränderte Lebensumstände oder ein anderer Versicherungsbedarf ein Anlass sein, den bestehenden Vertrag zu prüfen.
Ihr Beitrag wurde erhöht.
Ihre Lebenssituation hat sich verändert.
Sie möchten Ihren Versicherungsschutz anpassen.
Sie wünschen sich einen anderen Service.
Sie möchten Preis und Leistung neu vergleichen.
Hinter einer Beitragserhöhung können verschiedene Ursachen stecken. Der folgende Ratgeber ordnet die häufigsten Gründe ein:

Nicht jede Beitragserhöhung hat die gleiche Ursache. Der Ratgeber erklärt, welche Faktoren Ihren Beitrag beeinflussen können und welche Möglichkeiten Sie haben.
Prüfen Sie, ob Sie zum Vertragsende kündigen können oder ob ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Vergleichen Sie Tarife und Leistungen, und wählen Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihrem Bedarf passt.
Schließen Sie Ihre neue Kfz-Versicherung online ab. In vielen Fällen unterstützt der neue Versicherer anschließend bei weiteren Schritten.
Wenn Kündigungsfrist und Wechselzeitpunkt geklärt sind, können Sie Ihren Beitrag direkt online berechnen.
Damit der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung schnell und unkompliziert erfolgen kann, halten Sie am besten folgende Informationen bereit:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Name Ihres bisherigen Versicherers
Versicherungs- oder Vertragsnummer des bisherigen Versicherers (falls vorhanden)
Angaben zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse (falls bekannt)
Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt beim Wechsel der Kfz-Versicherung in der Regel erhalten. Sie dokumentiert Ihre schadenfreien Jahre und beeinflusst die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags.
Der neue Versicherer übernimmt die Schadenfreiheitsklasse in der Regel anhand der Daten des bisherigen Versicherers. Je nach bisherigem Vertrag können dabei unterschiedliche Fragen entstehen - zum Beispiel zur Übernahme der SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko oder zu möglichen Auswirkungen nach einem Schadenfall.
Wie die Übernahme funktioniert und welche Besonderheiten gelten können, lesen Sie in unserem Ratgeber:

Der Ratgeber erklärt, wie die Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel übernommen wird, welche Angaben zum bisherigen Vertrag wichtig sind und welche Besonderheiten bei Haftpflicht, Vollkasko und Schadenfällen gelten können.
Informieren Sie sich hier über Leistungen, Bausteine und Versicherungsschutz der Sparkassen DirektVersicherung.
Ein regulärer Wechsel ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Ein früherer Wechsel ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel bei einem Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht kann zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall bestehen. Welche Voraussetzungen und Fristen gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
Das hängt vom jeweiligen Fall ab. Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Sie Ihren bestehenden Vertrag selbst kündigen müssen oder ob der neue Versicherer Sie dabei unterstützt.
Ja. Beim Wechsel der Kfz-Versicherung wird Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel übernommen. So bleiben Ihre schadenfreien Jahre erhalten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Wichtig ist, dass der neue Vertrag nahtlos an den bisherigen Versicherungsschutz anschließt.
Ein reiner Wechsel der Kfz-Versicherung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihr Kennzeichen. Nur bei einer Neu- oder Wiederzulassung können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab? Der Ratgeber erklärt, die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Was passiert, wenn ein Schaden entstanden ist? Hier finden Sie Informationen zur Schadenmeldung und zu unseren Leistungen im Schadenfall.

Die eVB-Nummer ist der elektronische Versicherungsnachweis für die Fahrzeugzulassung. Hier erfahren Sie, wann sie benötigt wird und wie Sie sie erhalten.