Sonderkündigungsrecht

Eine 2. Chance für Sie: Der letzte Kündigungstermin für eine Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30. November eines jeden Jahres. Sie haben diesen Termin versäumt? Keine Sorge: Es ist vielleicht noch nicht zu spät …
Denn: Wenn Ihr bisheriger Versicherer – aus welchen Gründen auch immer – die Prämien anhebt, dürfen Sie den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen – auch weit über den 30. November hinaus. Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme – z. B. dem Erhalt der erhöhten Prämienrechnung – bei Ihrer bisherigen Versicherung eingehen.

Ihre Vorteile, wenn Sie jetzt bei uns abschließen:

  • 5 % Neukunden-Rabatt – ist bei Online-Abschluss bereits enthalten.

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* Nicht mit anderen Aktions-Prämien kombinierbar.