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    Bild Frau mit Kind mit dem Auto beim Picknick

    Kfz-Haftpflicht

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    • Die Tarife im Vergleich
    In 3 Schritten zur Kfz-Haftpflicht
  1. So setzt sich Ihr Beitrag zusammen
  2. Was ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

    Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Dazu gehören Verletzungen von Personen, Schäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Vermögensschäden, die durch den Unfall entstehen. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes zugelassene Fahrzeug der gesetzliche Pflichtschutz. Ohne gültigen Kfz-Haftpflichtschutz können Sie Ihr Fahrzeug nicht zulassen und dürfen es nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Dafür benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

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    Kfz-Haftpflicht-Tarife im Vergleich

    Erhöhte Deckungssummen
    Bis 100 Mio. € pauschal, max. 15 Mio. € je geschädigter Person
    Mallorca-Police
    Haftpflichtschutz für Mietfahrzeuge im Ausland
    Stationäre Versorgung im Krankenhaus
    Chefarztbehandlung und 1- oder 2-Bettzimmer nach Unfall
    Leistungsupdate-Garantie
    Künftige beitragsfreie Leistungsverbesserungen
    Eigenschäden an weiteren Fahrzeugen
    Schutz für weitere auf Sie zugelassene Fahrzeuge
    Eigenschäden an eigenen Gebäuden und Eigentum
    Zusätzlicher Schutz für Ihr Eigentum
    AuslandSchadenschutz
    Schutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland
    AutoBasis
    • Erhöhte DeckungssummenEnthalten
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    • Stationäre Versorgung im KrankenhausNicht enthalten
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    • Erhöhte DeckungssummenEnthalten
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    • Stationäre Versorgung im KrankenhausEnthalten
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    • Erhöhte DeckungssummenEnthalten
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    • Stationäre Versorgung im KrankenhausEnthalten
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    • Eigenschäden an weiteren Fahrzeugenauch auf Ihrem Grundstück
    • Eigenschäden an eigenen Gebäuden und EigentumEnthalten
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      Mallorca-PoliceEnthalten
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      Leistungsupdate-GarantieEnthalten
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      Schutz für weitere auf Sie zugelassene Fahrzeuge
      Eigenschäden an weiteren FahrzeugenNicht enthalten
      Eigenschäden an weiteren Fahrzeugenaußerhalb Ihres Grundstücks
      Eigenschäden an weiteren Fahrzeugenauch auf Ihrem Grundstück
    • Eigenschäden an eigenen Gebäuden und Eigentum
      Zusätzlicher Schutz für Ihr Eigentum
      Eigenschäden an eigenen Gebäuden und EigentumNicht enthalten
      Eigenschäden an eigenen Gebäuden und EigentumNicht enthalten
      Eigenschäden an eigenen Gebäuden und EigentumEnthalten
    • AuslandSchadenschutz
      Schutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland
      AuslandSchadenschutzNicht enthalten
      AuslandSchadenschutzNicht enthalten
      AuslandSchadenschutzEnthalten

    Ist eine Kfz-Haftpflicht günstiger?

    Eine reine Kfz-Haftpflicht ist in der Regel günstiger als eine Versicherung mit Teilkasko oder Vollkasko, weil Schäden am eigenen Fahrzeug nicht mitversichert sind.

    Wann reicht eine Kfz-Haftpflicht aus?

    Eine reine Kfz-Haftpflicht wird häufig für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert gewählt. Wer Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, sollte Teilkasko oder Vollkasko prüfen.

    Persönlichen Beitrag berechnen

    In welchen Fällen kann eine Kfz-Haftpflicht ausreichen?

    Bild Frau beim Einkaufen mit dem Auto

    Wenn der Fahrzeugverlust finanziell verkraftbar ist

    Mara und der ältere Kleinwagen

    Mara fährt seit vielen Jahren einen inzwischen 15 Jahre alten Kleinwagen. Das Auto bringt sie zuverlässig zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freunden, hat aber nur noch einen Wert von rund 3.000 Euro. Eine größere Reparatur würde sich vermutlich kaum noch lohnen. Da das Fahrzeug abbezahlt ist und Mara einen Ersatz aus ihren Rücklagen finanzieren könnte, entscheidet sie sich bewusst für eine reine Kfz-Haftpflicht.

    Bild Kinder auf der Auto Rückbank

    Wenn Eigenschäden selbst bezahlt werden können

    Familie Becker und der günstige Zweitwagen

    Familie Becker nutzt einen älteren Kombi als Zweitwagen. Er kommt vor allem für Schulwege, Einkäufe und kurze Fahrten zum Bahnhof zum Einsatz. Das Fahrzeug wurde günstig gekauft, ist vollständig abbezahlt und muss nicht bei jedem Kratzer sofort in die Werkstatt. Eine größere Reparatur oder den Ersatz des Autos könnte die Familie aus eigenen Rücklagen bezahlen. Deshalb verzichtet sie auf zusätzlichen Kaskoschutz.

    Bild Fahranfängerin im Auto

    Wenn ein niedriger Fahrzeugwert abgesichert wird

    Nina und das günstige Fahranfängerauto

    Nina hat ihr erstes eigenes Auto gebraucht und ohne Finanzierung gekauft. Der zehn Jahre alte Kleinwagen kostete rund 4.000 Euro und wird vor allem für den Arbeitsweg, Einkäufe und Besuche bei Freunden genutzt. Kleine Kratzer oder Dellen würde sie nicht unbedingt reparieren lassen. Da sie im Notfall auf Rücklagen zurückgreifen und ein vergleichbares Fahrzeug selbst ersetzen könnte, entscheidet sie sich für eine reine Kfz-Haftpflicht.

    Zusatzbausteine flexibel nach Bedarf wählen

    Bild Frau im Auto

    Wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen passt

    Ergänzen Sie Ihre Kfz-Versicherung um zusätzliche Leistungen, die zu Ihrem Fahralltag passen. Sie entscheiden selbst, welche Zusatzbausteine Sie einschließen möchten.

    • Wenn Sie bei Pannen und Unfällen mobil bleiben möchten:
      AutoSchutzbrief.

    • Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse schützen möchten:
      Rabattschutz.

    • Wenn Sie sich als Fahrerin oder Fahrer zusätzlich absichern möchten:
      FahrerSchutzPlus.

    In drei Schritten zur Haftpflichtversicherung für Ihr Auto

    1Angaben zu Auto und Halter eingeben
    Geben Sie die Daten zu Ihrem Auto und zu Ihnen als Halter ein.
    2Tarif wählen und Beitrag berechnen
    Wählen Sie einen Haftpflicht-Tarif und berechnen Sie Ihren Beitrag.
    3Kfz-Haftpflicht direkt Online abschließen
    Schließen Sie Ihre Kfz-Haftplichtversicherung direkt online ab
    Beitragsberechnung starten

    Wichtige Leistungen Ihrer Kfz-Haftpflicht bei der Sparkassen DirektVersicherung

    Piktogramm Geld

    Erhöhte Deckungssummen in allen Tarifen

    Höherer Schutz bei großen Schäden

    Alle Tarife bieten Deckungssummen über den gesetzlichen Mindestversicherungs­summen. Das schützt Sie im Schadenfall auch bei höheren Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

    Piktogramm Dokument Suche

    Forderungen werden kostenlos für Sie geprüft

    Schutz vor falschen Ansprüchen

    Schadenersatzansprüche gegen Sie werden geprüft. Berechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden ohne weitere Kosten für Sie abgewehrt.

    Piktogramm Schutzschild

    Umweltschäden nach Unfällen werden behoben

    Schutz vor hohen Sanierungskosten

    Gelangen nach einem Unfall oder einer Panne Öl oder Kraftstoff in die Umwelt, übernimmt die Kfz-Umweltschaden­versicherung berechtigte Sanierungsansprüche.

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    Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht?

    Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen grundsätzlich nicht abgesichert. Die folgenden Beispiele zeigen, wann die Kfz-Haftpflicht leistet und wann zusätzlicher Kaskoschutz erforderlich ist.

    Schadenfall

    Kfz-Haftpflicht

    Schutz für das eigene Fahrzeug

    Sie verletzten eine andere Person mit ihrem Fahrzeug

    versichert

    keiner

    Sie beschädigen ein fremdes Fahrzeug oder einen Gegenstand

    versichert

    keiner

    Ein Unwetter wie z.B. Sturm oder Hagel beschädigt Ihr Fahrzeug

    nicht versichert

    ab Teilkasko

    Sie haben einen Wildunfall mit Ihrem Fahrzeug

    nicht versichert

    ab Teilkasko

    Sie haben einen Glasbruch- oder Steinschlag-Schaden

    nicht versichert

    ab Teilkasko

    Ihr Fahrzeug wird gestohlen

    nicht versichert

    ab Teilkasko

    Ihr Fahrzeug wird bei einem selbst verursachten Unfall beschädigt

    nicht versichert

    Vollkasko

    Ihr Fahrzeug wird mutwillig durch Dritten beschädigt

    nicht versichert

    Vollkasko

    Ihr Fahrzeug wird bei Fahrerflucht beschädigt und ein Verursacher kann nicht ermittelt werden

    nicht versichert

    Vollkasko

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    Wovon hängt der Beitrag der Kfz-Haftpflicht ab?

    Der Beitrag Ihrer Kfz-Haftpflicht wird individuell berechnet. Einige Faktoren ergeben sich aus Ihrem Fahrzeug und Ihrem bisherigen Schadenverlauf. Andere Kostenfaktoren und Tarifentscheidungen können Sie selbst beeinflussen.

    Diese Faktoren fließen in die Berechnung ein


    Fahrzeug und Typklasse
    Das Fahrzeugmodell und die Schadenstatistik beeinflussen den Beitrag.

    Schadenfreiheitsklasse
    Schadenfreie Jahre wirken sich günstig auf den Beitrag aus.

    Wohnort und Regionalklasse
    Die Schadenhäufigkeit in Ihrer Zulassungsregion wird berücksichtigt.

    Nutzungsart des Fahrzeugs
    Private oder berufliche Nutzung kann den Beitrag beeinflussen.

    Diese Faktoren können Sie mitgestalten


    Fahrerkreis
    Ein passend eingegrenzter Fahrerkreis kann sich positiv auswirken.

    Jährliche Fahrleistung
    Geben Sie die voraussichtliche Kilometerleistung realistisch an.

    Tarif und Zusatzleistungen
    Wählen Sie den Leistungsumfang, der zu Ihrem Bedarf passt.

    Zahlungsrythmus
    Eine jährliche Zahlung ist günstiger als eine monatliche Zahlung.

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    Exzellente Kundenberatung 2026 Focus Money

    Exzellente Kundenberatung:
    Erster Platz im Deutschland Test

    Die Sparkassen DirektVersicherung wurde in der Studie „Exzellente Kundenberatung 2026“ von ServiceValue in Kooperation mit Deutschland Test ausgezeichnet. Mit 100 Punkten erreichte sie den ersten Platz unter den Direktversicherern und erhielt damit die Auszeichnung als Branchensieger.

    Kfz-Versicherung wechseln: Was sollten Sie beachten?

    Ein Wechsel zur neuen Kfz-Haftpflicht sollte ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes erfolgen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Ihre Schadenfreiheitsklasse beim neuen Versicherer berücksichtigt wird und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.

    Ratgeber-Teaser: Kalender KFZ Versicherung wechseln

    Kfz-Versicherung wechseln

    So gehen Sie beim Versicherungswechsel Schritt für Schritt vor.

    Mehr erfahren
    Frau und Mann mit Dokument im Auto

    SF-Klasse mitnehmen

    So nehmen Sie Ihre schadenfreien Jahre zur S-Direkt mit.

    Mehr erfahren
    Bild Papier / Dokument zerknüllt

    Sonderkündigungsrecht nutzen

    In diesen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen.

    Mehr erfahren

    Kundenservice – Wir sind für Sie da

    Ein schwarzes Briefumschlag-Symbol auf hellgrauem, kreisförmigem Hintergrund, das E-Mail oder Nachrichten repräsentiert.

    Kontakt

    Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.

    Kontakt aufnehmen
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    Einfach Kontaktdaten über das Online-Formular senden und wir rufen zurück.

    Rückruf bestellen
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    Häufige Fragen

    Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die relevantesten Themen.

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    Weitere Fragen zur Kfz-Haftpflicht

    • Greift die Kfz-Haftpflicht auch beim Einsteigen, Aussteigen sowie Be- und Entladen?

      Ja. Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören neben dem Fahren ausdrücklich auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Verursachen Sie dabei einen Schaden bei anderen und haften dafür, greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht. Für Schäden ohne Bezug zum Fahrzeuggebrauch kann je nach Fall die Privathaftpflicht zuständig sein.

    • In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflicht für mein eigenes Auto?

      Die Mallorca-Police schützt Sie und weitere versicherte Personen, wenn Sie mit einem vorübergehend gemieteten Fahrzeug im Ausland anderen einen Schaden zufügen. Der AuslandSchadenschutz in AutoPremium greift umgekehrt: Verursacht ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug einen Unfall, ersetzt die Sparkassen DirektVersicherung Ihre Schäden so, als wäre der Unfallgegner bei ihr haftpflichtversichert.

    • Was ist der Unterschied zwischen Mallorca-Police und AuslandSchadenschutz?

      Die Mallorca-Police schützt Sie, wenn Sie mit einem vorübergehend gemieteten Fahrzeug im Ausland einen Schaden verursachen. Der AuslandSchadenschutz greift in der umgekehrten Situation: Ein ausländischer Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall, für den Sie nicht verantwortlich sind. Die Sparkassen DirektVersicherung reguliert den Schaden dann im vereinbarten Umfang so, als wäre der Unfallgegner dort haftpflichtversichert.

    • Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto?

      Verursachen Sie mit einem geliehenen Auto einen Unfall, reguliert grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht dieses Fahrzeugs die Schäden, die anderen entstehen. Schäden am geliehenen Auto selbst kann eine für das Fahrzeug bestehende Vollkaskoversicherung übernehmen. Dabei können eine Selbstbeteiligung und eine Rückstufung anfallen. Wichtig ist, dass Sie das Fahrzeug mit Zustimmung des Halters oder eines anderen Verfügungsberechtigten nutzen. Vor der Fahrt sollte außerdem geklärt werden, ob Sie zum angegebenen Nutzerkreis gehören oder vorübergehend aufgenommen werden müssen.

    • Kann ich Teilkasko oder Vollkasko kündigen und nur die Kfz-Haftpflicht behalten?

      Ja, grundsätzlich können Sie den Kaskoschutz kündigen und die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht weiterführen. Beide sind rechtlich selbstständige Verträge. Die ordentliche Kündigung muss der Sparkassen DirektVersicherung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zugehen. Bleibt nur die Kfz-Haftpflicht bestehen, tragen Sie Schäden, Verlust oder Zerstörung Ihres eigenen Fahrzeugs künftig selbst.

    • Kann ich den Beitrag zur Kfz-Haftpflicht von der Steuer absetzen?

      Der Beitragsanteil für die Kfz-Haftpflicht kann bei einem privat genutzten Fahrzeug grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Beiträge für Teilkasko oder Vollkasko zählen nicht zu diesen abziehbaren Haftpflichtbeiträgen. Ob sich daraus tatsächlich eine Steuerersparnis ergibt, hängt unter anderem davon ab, ob der persönliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist.

    • Gibt es bei der Kfz-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung?

      Grundsätzlich nein. Für Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Eine Ausnahme gilt beim Eigenschadenschutz in AutoPlusProtect und AutoPremium. Hier beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro je Schadenfall. In der Teilkasko und Vollkasko kann dagegen eine individuelle Selbstbeteiligung vereinbart werden.