
Kfz-Versicherung wechseln
So gehen Sie beim Versicherungswechsel Schritt für Schritt vor.

Starker Schutz, wenn Sie mit Ihrem Auto anderen einen Schaden zufügen. Direkt online berechnen und abschließen.
Erhöhte Deckungssummen in allen Tarifen
Mallorca-Police in allen Tarifen
Chefarztbehandlung nach Unfall je nach Tarif
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Dazu gehören Verletzungen von Personen, Schäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Vermögensschäden, die durch den Unfall entstehen. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes zugelassene Fahrzeug der gesetzliche Pflichtschutz. Ohne gültigen Kfz-Haftpflichtschutz können Sie Ihr Fahrzeug nicht zulassen und dürfen es nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Dafür benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

Ergänzen Sie Ihre Kfz-Versicherung um zusätzliche Leistungen, die zu Ihrem Fahralltag passen. Sie entscheiden selbst, welche Zusatzbausteine Sie einschließen möchten.
Wenn Sie bei Pannen und Unfällen mobil bleiben möchten:
AutoSchutzbrief.
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse schützen möchten:
Rabattschutz.
Wenn Sie sich als Fahrerin oder Fahrer zusätzlich absichern möchten:
FahrerSchutzPlus.
Alle Tarife bieten Deckungssummen über den gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Das schützt Sie im Schadenfall auch bei höheren Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen grundsätzlich nicht abgesichert. Die folgenden Beispiele zeigen, wann die Kfz-Haftpflicht leistet und wann zusätzlicher Kaskoschutz erforderlich ist.
Schadenfall | Kfz-Haftpflicht | Schutz für das eigene Fahrzeug |
|---|---|---|
Sie verletzten eine andere Person mit ihrem Fahrzeug | versichert | keiner |
Sie beschädigen ein fremdes Fahrzeug oder einen Gegenstand | versichert | keiner |
Ein Unwetter wie z.B. Sturm oder Hagel beschädigt Ihr Fahrzeug | nicht versichert | ab Teilkasko |
Sie haben einen Wildunfall mit Ihrem Fahrzeug | nicht versichert | ab Teilkasko |
Sie haben einen Glasbruch- oder Steinschlag-Schaden | nicht versichert | ab Teilkasko |
Ihr Fahrzeug wird gestohlen | nicht versichert | ab Teilkasko |
Ihr Fahrzeug wird bei einem selbst verursachten Unfall beschädigt | nicht versichert | Vollkasko |
Ihr Fahrzeug wird mutwillig durch Dritten beschädigt | nicht versichert | Vollkasko |
Ihr Fahrzeug wird bei Fahrerflucht beschädigt und ein Verursacher kann nicht ermittelt werden | nicht versichert |

Beratung und Versicherungsabschluss auch telefonisch, nicht nur online
Vertragsänderungen und Schadenmeldungen auch telefonisch möglich
Über 95 Prozent zufriedene Kunden in unserer Kundenbefragung 2025
Verlässlich versichert in der Sparkassen-Finanzgruppe
Der Beitrag Ihrer Kfz-Haftpflicht wird individuell berechnet. Einige Faktoren ergeben sich aus Ihrem Fahrzeug und Ihrem bisherigen Schadenverlauf. Andere Kostenfaktoren und Tarifentscheidungen können Sie selbst beeinflussen.
Fahrzeug und Typklasse
Das Fahrzeugmodell und die Schadenstatistik beeinflussen den Beitrag.
Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreie Jahre wirken sich günstig auf den Beitrag aus.
Wohnort und Regionalklasse
Die Schadenhäufigkeit in Ihrer Zulassungsregion wird berücksichtigt.
Nutzungsart des Fahrzeugs
Private oder berufliche Nutzung kann den Beitrag beeinflussen.
Fahrerkreis
Ein passend eingegrenzter Fahrerkreis kann sich positiv auswirken.
Jährliche Fahrleistung
Geben Sie die voraussichtliche Kilometerleistung realistisch an.
Tarif und Zusatzleistungen
Wählen Sie den Leistungsumfang, der zu Ihrem Bedarf passt.
Zahlungsrythmus
Eine jährliche Zahlung ist günstiger als eine monatliche Zahlung.
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Versicherungstarife und stuft die Beiträge der Sparkassen DirektVersicherung seit Jahren als "besser als der Durchschnitt" ein.
Die Qualitätsbeurteilung kann beispielsweise in der entsprechenden Ausgabe der Finanztest (Thema: Vergleich Autoversicherung) nachgelesen werden.
Ein Wechsel zur neuen Kfz-Haftpflicht sollte ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes erfolgen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Ihre Schadenfreiheitsklasse beim neuen Versicherer berücksichtigt wird und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.

So gehen Sie beim Versicherungswechsel Schritt für Schritt vor.

Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
Ja. Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören neben dem Fahren ausdrücklich auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Verursachen Sie dabei einen Schaden bei anderen und haften dafür, greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht. Für Schäden ohne Bezug zum Fahrzeuggebrauch kann je nach Fall die Privathaftpflicht zuständig sein.
Die Mallorca-Police schützt Sie und weitere versicherte Personen, wenn Sie mit einem vorübergehend gemieteten Fahrzeug im Ausland anderen einen Schaden zufügen. Der AuslandSchadenschutz in AutoPremium greift umgekehrt: Verursacht ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug einen Unfall, ersetzt die Sparkassen DirektVersicherung Ihre Schäden so, als wäre der Unfallgegner bei ihr haftpflichtversichert.
Die Mallorca-Police schützt Sie, wenn Sie mit einem vorübergehend gemieteten Fahrzeug im Ausland einen Schaden verursachen. Der AuslandSchadenschutz greift in der umgekehrten Situation: Ein ausländischer Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall, für den Sie nicht verantwortlich sind. Die Sparkassen DirektVersicherung reguliert den Schaden dann im vereinbarten Umfang so, als wäre der Unfallgegner dort haftpflichtversichert.
Eine reine Kfz-Haftpflicht ist in der Regel günstiger als eine Versicherung mit Teilkasko oder Vollkasko, weil Schäden am eigenen Fahrzeug nicht mitversichert sind.
Eine reine Kfz-Haftpflicht wird häufig für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert gewählt. Wer Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, sollte Teilkasko oder Vollkasko prüfen.

Familie Becker und der günstige Zweitwagen
Familie Becker nutzt einen älteren Kombi als Zweitwagen. Er kommt vor allem für Schulwege, Einkäufe und kurze Fahrten zum Bahnhof zum Einsatz. Das Fahrzeug wurde günstig gekauft, ist vollständig abbezahlt und muss nicht bei jedem Kratzer sofort in die Werkstatt. Eine größere Reparatur oder den Ersatz des Autos könnte die Familie aus eigenen Rücklagen bezahlen. Deshalb verzichtet sie auf zusätzlichen Kaskoschutz.

Nina und das günstige Fahranfängerauto
Nina hat ihr erstes eigenes Auto gebraucht und ohne Finanzierung gekauft. Der zehn Jahre alte Kleinwagen kostete rund 4.000 Euro und wird vor allem für den Arbeitsweg, Einkäufe und Besuche bei Freunden genutzt. Kleine Kratzer oder Dellen würde sie nicht unbedingt reparieren lassen. Da sie im Notfall auf Rücklagen zurückgreifen und ein vergleichbares Fahrzeug selbst ersetzen könnte, entscheidet sie sich für eine reine Kfz-Haftpflicht.
Schadenersatzansprüche gegen Sie werden geprüft. Berechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden ohne weitere Kosten für Sie abgewehrt.
Gelangen nach einem Unfall oder einer Panne Öl oder Kraftstoff in die Umwelt, übernimmt die Kfz-Umweltschadenversicherung berechtigte Sanierungsansprüche.
Vollkasko
So nehmen Sie Ihre schadenfreien Jahre zur S-Direkt mit.

In diesen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen.
Einfach Kontaktdaten über das Online-Formular senden und wir rufen zurück.
Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die relevantesten Themen.
Schnelle Hilfe im Schadensfall – wir stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.
Verursachen Sie mit einem geliehenen Auto einen Unfall, reguliert grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht dieses Fahrzeugs die Schäden, die anderen entstehen. Schäden am geliehenen Auto selbst kann eine für das Fahrzeug bestehende Vollkaskoversicherung übernehmen. Dabei können eine Selbstbeteiligung und eine Rückstufung anfallen. Wichtig ist, dass Sie das Fahrzeug mit Zustimmung des Halters oder eines anderen Verfügungsberechtigten nutzen. Vor der Fahrt sollte außerdem geklärt werden, ob Sie zum angegebenen Nutzerkreis gehören oder vorübergehend aufgenommen werden müssen.
Ja, grundsätzlich können Sie den Kaskoschutz kündigen und die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht weiterführen. Beide sind rechtlich selbstständige Verträge. Die ordentliche Kündigung muss der Sparkassen DirektVersicherung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zugehen. Bleibt nur die Kfz-Haftpflicht bestehen, tragen Sie Schäden, Verlust oder Zerstörung Ihres eigenen Fahrzeugs künftig selbst.
Der Beitragsanteil für die Kfz-Haftpflicht kann bei einem privat genutzten Fahrzeug grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Beiträge für Teilkasko oder Vollkasko zählen nicht zu diesen abziehbaren Haftpflichtbeiträgen. Ob sich daraus tatsächlich eine Steuerersparnis ergibt, hängt unter anderem davon ab, ob der persönliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist.
Grundsätzlich nein. Für Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Eine Ausnahme gilt beim Eigenschadenschutz in AutoPlusProtect und AutoPremium. Hier beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro je Schadenfall. In der Teilkasko und Vollkasko kann dagegen eine individuelle Selbstbeteiligung vereinbart werden.