

Urlaub – für viele bedeutet das die schönste Zeit im Jahr. Damit das auch wirklich so ist, bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Union Reiseversicherung, unserem Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe, ein umfangreiches Leistungsangebot.
Sichern Sie Ihre Reisepläne gegen unschöne Überraschungen ab – und wählen Sie Ihr persönliches Schutz-Paket samt weltweitem Notfall-Service.

Einmal- oder Jahrespolice
Individueller Schutz exakt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
24-Stunden-Notruf-Service
Weltweiter Versicherungsschutz
Wahlweise mit Auslandskrankenversicherung
Den Leistungsumfang können Sie ganz nach Ihrem Bedarf bestimmen: Wählen Sie zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt. Zusätzliche Kosten, die bei einem Reiseabbruch oder einer verspäteten Rückreise entstehen, können Sie ebenso absichern.
für eine Reise
Erstattung von Stornokosten
Erstattung von Umbuchungsgebühren
Erstattung von Mehrkosten bei verspäteter Hin- oder Rückreise
Selbstbeteiligung
Ausgleich für nicht genutzte Reiseleistungen (Reiseabbruch)
für eine Reise
Alle Leistungen des Reiserücktritts-Tarifs
Absicherung bei Reiseabbruch und ungeplanter Rückreise
Auslandskrankenschutz
Krankenrücktransport
24-Stunden-Notfallservice
für mehrere Reisen im Jahr
Alle Leistungen des Reiserücktritts-Tarifs
ohne Selbstbeteiligung
Absicherung bei Reiseabbruch
24-Stunden-Notfallservice
Notgeld-Service

Wann immer Sie im Urlaub unsere Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da!
Verlässliche Hilfe und kompetenter Rat
Rund um die Uhr für Sie erreichbar
Sie erhalten Rat in allen Notfällen
Zahlung der Bergungskosten
Beschaffung eines Dolmetschers
Der 24-Stunden-Notruf-Service der Union Reiseversicherung (URV) ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar:
Müssen Sie dringend heimkehren und Ihre Reise abbrechen? Hat die Gesundheit nicht mitgespielt und Sie sind krank im Ausland? Dann kontaktieren Sie den 24-Stunden-Notfall-Service an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr.
Mit diesen Serviceleistungen sind wir für Sie da:
Wir nennen Ihnen die richtigen Ärzte und Krankenhäuser im Ausland.
Wir kümmern uns um den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland.
Wir organisieren im Todesfall die Bestattung oder Überführung.
Wir geben medizinische Auskünfte und Ratschläge.
Wir leisten Kostenübernahmegarantien an Ärzte und Krankenhäuser.
Wir organisieren ein Arzt-Arzt-Gespräch zur Abklärung der Versorgung vor Ort.
Wir regeln den Krankenbesuch einer nahestehenden Person oder eines Angehörigen.
Wir vermitteln die passende Kinderbetreuung, falls diese in einer Notsituation nicht möglich ist.
Wir helfen Ihnen, falls Sie notwendige Medikamente benötigen, die im Ausland nicht erhältlich sind.
Wir arrangieren die Abholung der Kinder mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz.
Es kann immer mal was dazwischenkommen. Gerade wenn Sie Ihren Urlaub bereits lange im Voraus buchen, sind mögliche Änderungen nicht absehbar. Damit Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzenbleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung der optimale Reiseschutz für Ihre private oder geschäftliche Reise.
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach Abschluss Ihrer Last-Minute-Reise möglich.
Nein. Auch wenn einer sogenannten Risikoperson etwas passiert, sie beispielsweise schwer erkrankt, können Sie von der Reise zurücktreten. Zu den Risikopersonen gehören unter anderem Ihre Angehörigen (zum Beispiel Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern) oder auch Betreuungspersonen von Minderjährigen oder Pflegebedürftigen.
Der maximale zu versichernde Reisepreis liegt bei 20.000 €.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für die jeweils versicherte Reise.
Unsere Reiserücktrittsversicherung sichert Sie ab, sollten Sie vor Reiseantritt einen Unfall erleiden oder krank werden. Auch wenn Sie schwanger werden oder den Arbeitsplatz wechseln (müssen), können Sie sich auf unsere Reiserücktrittsversicherung verlassen. Auch Angehörige und Reisegefährten sind mit abgesichert.
Nicht versichert sind unter anderem:
Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
Verlust bei Prothesen aller Art, auch Zahnprothesen
Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, also durch staatliche Maßnahmen
Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss
Der Begriff bezeichnet Personen, die neben ihnen als versichertem Kunden den Antritt der gebuchten Reise gefährden könnten, etwa Angehörige oder Lebensgefährten. Bei uns zählen aber auch Reisegefährten dazu, sofern Sie gemeinsam gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie mit mehr als sechs Personen gemeinsam verreisen.
Unser Familien-Tarif gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht. Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder mitversichern. Dabei ist es egal, wie viele eigene Kinder mitfahren und ob es sich dabei um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Maximal können Sie 6 Kinder mitversichern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder nur mitversichert werden können, solange diese jünger als 21 Jahre sind. Bei der Tarifauswahl ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Unabhängig davon, welche Versicherung greift, ob Einzel-, Familien- oder Objektschutz, beträgt die Höchstversicherungssumme 20.000 €.
Leistungsfreiheit bedeutet, dass wir berechtigt sind, die Versicherungsleistung aus bestimmten Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Sie also nicht abgesichert. Die Leistungsfreiheit ergibt sich beispielsweise für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt sind; oder für Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Als Objekt bezeichnen wir gebuchte Mietobjekte, wie zum Beispiel:
Ferienhäuser und -wohnungen
Wohnmobile
Mietwagen
Hausboote
gecharterte Yachten
Autoreisezüge und Fähren (gebuchte Plätze)
Ihre Frage ist nicht dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Bei unserer Reiseversicherung handelt es sich um ein Produkt der URV-Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft, unserem verlässlichen Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Gemeinsam sind wir das sichere Team an Ihrer Seite.