z. B. 65,00 € jährlich
Reiseversicherung
Urlaub - für viele bedeutet das die schönste Zeit im Jahr. Aber man stellt sich oftmals im Vorfeld viele Fragen: Wohin soll die Reise gehen? Wie teuer darf es werden? Was packe ich in den Koffer? Und: Wie sichere ich mich am besten gegen böse Überraschungen ab?
Mit unserer Reiseversicherung, die wir in Kooperation mit der Union Reiseversicherung - unserem Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe - anbieten, finden Sie mit Sicherheit den richtigen Schutz. Egal, ob Sie allein unterwegs sind, mit Ihrer besseren Hälfte oder im Freundeskreis. Egal, ob Sie mehrfach verreisen und wie lang die Reise dauert. Wir wünschen Ihnen einen schönen - und sicheren - Urlaub!
Sichern Sie Ihre Reisepläne gegen unschöne Überraschungen ab. Wir bieten Ihnen Ihr persönliches Schutz-Paket samt weltweitem Notfall-Service.
24-Stunden-Notruf-Service der URV
Wann immer Sie im Urlaub unsere Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da!
- verlässliche Hilfe von Ihrer Versicherung
- wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar
- Sie erhalten Rat in allen Notfällen
Der 24-Stunden-Notruf-Service der URV ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar:
Weitere Informationen zum Notfall-Service
Müssen Sie dringend heimkehren und Ihre Reise abbrechen? Hat die Gesundheit nicht mitgespielt und Sie sind krank im Ausland? Dann kontaktieren Sie den 24-Stunden-Notfall-Service an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr!
Mit diesen Serviceleistungen sind wir für Sie da:
- Wir nennen Ihnen die richtigen Ärzte und Krankenhäuser im Ausland.
- Wir kümmern uns um den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland.
- Wir organisieren im Todesfall die Bestattung oder Überführung.
- Wir geben medizinische Auskünfte und Ratschläge.
- Wir leisten Kostenübernahmegarantien an Ärzte und Krankenhäuser.
- Wir organisieren ein Arzt-Arzt-Gespräch zur Abklärung der Versorgung vor Ort.
- Wir organisieren den Krankenbesuch einer nahestehenden Person oder eines Angehörigen.
- Wir vermitteln die passende Kinderbetreuung, falls diese in einer Notsituation nicht möglich ist.
- Wir helfen Ihnen, falls Sie notwendige Medikamente benötigen, die im Ausland nicht erhältlich sind.
- Wir arrangieren die Abholung der Kinder mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz.
Die wichtigsten Fragen zur Reiseversicherung
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für mich?
Es kann immer mal was dazwischenkommen. Gerade wenn Sie Ihren Urlaub bereits lange im Voraus buchen, sind mögliche Änderungen nicht absehbar. Damit Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzenbleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung der optimale Reiseschutz für Ihre private oder geschäftliche Reise.
Bis wann muss ich meine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach Abschluss Ihrer Last-Minute-Reise möglich
Gilt der Versicherungsschutz nur für mich?
Nein. Auch wenn einer sogenannten Risikoperson etwas passiert, sie beispielsweise schwer erkrankt, können Sie von der Reise zurücktreten. Zu den Risikopersonen gehören unter anderem Ihre Angehörigen (zum Beispiel Ihr Ehepartner, Kinder oder Eltern) oder auch Betreuungspersonen von Minderjährigen oder Pflegebedürftigen.
Bis zu welcher Summe können Reisen versichert werden?
Der maximale zu versichernde Reisepreis liegt bei 20.000 €.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für die jeweils versicherte Reise.
Häufig gestellte Fragen
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung?
Unsere Reiserücktrittsversicherung sichert Sie ab, sollten Sie vor Reiseantritt einen Unfall erleiden oder krank werden. Auch wenn Sie schwanger werden oder den Arbeitsplatz wechseln (müssen), können Sie sich auf unsere Reiserücktrittsversicherung verlassen. Aber auch Angehörige und Reisegefährten sind abgesichert.
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung nicht?
Nicht versichert sind unter anderem:
- Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
- Verlust bei Prothesen aller Art, auch Zahnprothesen
- Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
- Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
- Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
- Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, also durch staatliche Maßnahmen
- Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss
Was sind Risikopersonen?
Der Begriff bezeichnet Personen, die neben Ihnen selbst als versichertem Kunden den Antritt der gebuchten Reise gefährden könnten, etwa Angehörige oder Lebensgefährten. Bei uns zählen aber auch Reisegefährten dazu – sofern Sie gemeinsam gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie mit mehr als sechs Personen gemeinsam verreisen.
Ab wann kann ich als Familie buchen?
Unser Familien-Tarif gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht. Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder mitversichern. Dabei ist es egal, wie viele eigene Kinder mitfahren und ob es sich dabei um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Maximal können Sie 6 Kinder mitversichern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder nur bis zur Vollendung des 25. Lebensahres über den Familientarif mitversichert werden können. Bei der Tarifauswahl ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Welchen Betrag deckt die Reiserücktrittsversicherung maximal ab?
Unabhängig davon welche Versicherung greift, ob Einzel-, Familien- oder Objektschutz, beträgt die Höchstversicherungssumme 20.000 €.
Was ist Leistungsfreiheit?
Leistungsfreiheit bedeutet, dass wir berechtigt sind, die Versicherungsleistung aus bestimmten Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Sie also nicht abgesichert. Die Leistungsfreiheit ergibt sich beispielsweise für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt sind; oder für Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.