
Privathaftpflichtversicherung
Für jeden ein Muss und günstig zu haben
Welche Schäden deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab?
Eine Privathaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen.
Versichert sein können je nach Tarif:
Personenschäden
– z. B. nach einem Fahrradunfall
Sachschäden
– z. B. beschädigte Gegenstände oder Mietsachschäden
Vermögensschäden
– finanzielle Schäden durch ein Versehen
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss
Die zuverlässige Privathaftpflichtversicherung der S-Direkt schützt Sie und Ihre Familie – auch vor hohen Schadensersatzforderungen.
Bei Personen- und Sachschäden bis 50 Mio. €
Bei Gefälligkeitsschäden etwa als Umzugshelfer
Bei Mietsachschäden und auch im Forderungsausfall
Kompetent und immer schnell erreichbar

Drei Tarife - die Privathaftpflicht für Sie und Ihre Familie
Unsere Privathaftpflichtversicherung ist für alle da: für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind. Ihr genauer Versicherungsbedarf und die für Sie empfehlenswerten Leistungen sind abhängig von Ihren Lebensumständen und können auf Ihre familiäre Situation abgestimmt werden.
Ermitteln Sie anhand unseres Tarifvergleichs, welcher Versicherungsbedarf auf Sie zutrifft.
HaftpflichtBasis
Das günstigste Kompaktpaket für grundlegenden Schutz
Sachschäden bis 10 Mio.€
150 € Selbstbeteiligung im Schadenfall
HaftpflichtPlusProtect
Das Rundum-Sorglos-Paket mit erweiterten Leistungen
Sachschäden bis 50 Mio. €
0 € Selbstbeteiligung im Schadenfall
Verlust fremder dienstlicher Schlüssel abgesichert
HaftpflichtPremium
Der Premium-Tarif mit den besten Leistungen
Alle Leistungen von HaftpflichtPlusProtect
Neuwertentschädigung
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen oder Arbeitgebern
Welche Leistungen sind besonders wichtig?
Je nach Tarif können diese Leistungen relevant sein:
Mietsachschäden
– Schäden in gemieteten Wohnungen
Schlüsselverlust
– z. B. Austausch von Schließanlagen
Schäden durch Kinder
– auch bei deliktunfähigen Kindern
Forderungsausfalldeckung
– wenn andere keinen Schaden ersetzen können
Gefälligkeitsschäden
– z. B. beim Helfen oder Umzug
Tipp: Der passende Schutz hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Missgeschick kann jederzeit, überall und plötzlich passieren. Gerade wenn dabei Personen zu Schaden kommen, kann es für den Verursacher schnell sehr teuer werden.
Im Schadenfall prüft die Privathaftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe Sie einer Schadensersatzpflicht nachkommen müssen. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt sie die Kosten, bei unberechtigten wehrt sie Forderungen notfalls vor Gericht ab.
Die Privathaftpflichtversicherung ist vergleichsweise günstig, kann Sie aber im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin bewahren. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung für jeden Menschen absolut empfehlenswert.
Günstige Beiträge für jede Lebenssituation
Gegen welche Schäden bin ich abgesichert?
Die Privathaftpflichtversicherung der Sparkassen DirektVersicherung schützt Sie im Falle von Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Sie deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und stellt eine essenzielle Grundabsicherung in unterschiedlichen Alltagssituationen dar.
Schlüsselverlust
Mietschäden
Gefälligkeitsschaden
Sachschäden
Personenschäden
Schäden von Deliktsunfähigen Kindern
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung der S-Direkt?
Das erklärt Ihnen das folgende Video mit Tonspur und Untertitel in aller Kürze.
Wen schützt die Privathaftpflichtversicherung
Unsere Privathaftpflichtversicherung kann auf Ihre familiäre Situation abgestimmt werden. Ihr genauer Versicherungsbedarf und damit auch die konkreten für Sie empfehlenswerten Leistungen sind abhängig von Ihren Lebensumständen. Unser Tarifrechner berücksichtigt Ihre familiäre Situation.
Singles
Paare
Familien
Singles mit Kind
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
- Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung?
Je nach Tarif können Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert sein, die Sie anderen versehentlich zufügen.
Dazu zählen beispielsweise Schäden an Gegenständen, Schäden in Mietwohnungen oder Verletzungen anderer Personen.
- Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht jeder Schaden ist automatisch abgesichert.
Je nach Tarif können beispielsweise vorsätzlich verursachte Schäden, Eigenschäden oder bestimmte Sonderrisiken ausgeschlossen sein.
Der genaue Schutz richtet sich nach Tarif und Versicherungsbedingungen.
- Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist besonders bei Personenschäden wichtig, da hier schnell hohe Kosten entstehen können.
Welche Höhe sinnvoll ist, hängt vom individuellen Schutzbedarf ab.
- Ist eine Privathaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Dennoch macht eine Haftpflichtversicherung für jeden Sinn, schließlich haftet man laut Gesetz im Schadenfall mit dem eigenen Vermögen – unter Umständen ein Leben lang.
- Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und sobald Ihr Beitrag gezahlt ist.
- Kommt die Privathaftpflichtversicherung auch für meine eigenen Schäden auf?
Wir übernehmen Schäden durch Dritte, wenn diese aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht für den Schaden aufkommen können und keine andere Versicherung zahlt.
- Muss ich von mir verursachte Schäden zunächst selbst zahlen?
Nein. Das regelt die Versicherung für Sie. Auch die Prüfung der Angelegenheit übernehmen wir beispielsweise, indem wir unbegründete Ansprüche für Sie abwehren.
- Wie ist die Vorgehensweise im Fall eines Schadens?
Falls Sie Dritten versehentlich einen Schaden zugefügt haben, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Melden Sie uns umgehend den Schaden, indem Sie den Vorgang detailgetreu und wahrheitsgemäß schildern. Nutzen Sie dafür das Online-Formular oder rufen Sie uns an unter der Hotline: 0211 729-8856. Sie sollten ohne Absprache mit uns kein Schuldeingeständnis abgeben und Zahlungsforderungen des Geschädigten nicht nachkommen.
- Kann ich meinen Partner mitversichern?
Wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist das kein Problem – auch wenn Sie nicht verheiratet sind. Wählen Sie beim Abschluss der Versicherung einfach die Tarifoption "Paar".
- Nützliche Dokumente zum Download
Hier finden Sie alle Dokumente & Downloads rund um das Thema Recht & Haftung.
- Sind Schäden durch Kinder mitversichert?
Je nach Tarif können Kinder mitversichert sein.
Besonders relevant ist der Schutz bei sogenannten deliktunfähigen Kindern, die rechtlich noch nicht selbst haften.
- Was sind Gefälligkeitsschäden?
Gefälligkeitsschäden entstehen zum Beispiel, wenn Sie Freunden oder Bekannten helfen und dabei versehentlich etwas beschädigen – etwa beim Umzug oder Möbeltragen.
Je nach Tarif können solche Schäden abgesichert sein.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.



