z. B. 9,98 € monatlich
GAPcare - die Kaufpreisversicherung
Diebstahl oder Totalschaden sind ärgerlich genug! Wenn dann auch noch anstatt des ursprünglichen Kaufpreises nur der Wiederbeschaffungswert erstattet wird, drohen finanzielle Einbußen. GAPcare schließt oder reduziert die Ihnen entstehende finanzielle Lücke mit zwei individuellen Tarifvarianten.
GAPcare - in zwei Minuten erklärt
Die wichtigsten Fragen zur GAPcare Versicherung
Warum brauche ich eine Kaufpreisversicherung?
Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens ersetzt die Kaskoversicherung (oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) in der Regel lediglich den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Der Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug bezahlt hatten, liegt meist darüber. Sie würden also nicht den gesamten ursprünglichen Kaufpreis erstattet bekommen. Die GAPcare Versicherung schließt oder mindert diese Lücke.
Welche Risiken deckt die Kaufpreisversicherung ab?
Die GAPcare Kaufpreisversicherung zahlt bzw. mindert die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihre Kaskoversicherung im Schadenfall zahlt und dem ursprünglichen Kaufpreis. Folgende Risiken sind dabei abgedeckt:
- Verlust des Fahrzeugs bei einem Totalschaden, etwa durch Brand, Unfall oder Überschwemmung
- Verlust durch Entwendung, etwa im Fall von Diebstahl, Raub oder Unterschlagung.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen.
Für wen eignet sich eine Kaufpreisversicherung?
Die Versicherung eignet sich für alle Autobesitzer, die gravierende finanzielle Einbußen im Schadenfall verhindern möchten, wenn nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Versichern lassen sich sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge, sofern diese bei Versicherungsabschluss weniger als sechs Jahre alt sind.
Was bietet GAPcare, was die Autoversicherung nicht hat?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigene Kaskoversicherung ersetzen nur maximal den Wiederbeschaffungswert. GAPCare schließt die Lücke zum ursprünglichen Kaufpreis.
Ersetzt die Kaufpreisversicherung die Kaskoversicherung?
Nein. Die GAPcare Kaufpreisversicherung ersetzt keine Kaskoversicherung. Sie unterstützt Sie maßgeblich dabei, den eigenen finanziellen Schaden, der bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugs entsteht, so gering wie möglich zu halten bzw. auszuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten?
Die Versicherung – und damit der volle Schutz – beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsantrag angegeben ist (Versicherungsbeginn). Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Die Versicherung endet vorzeitig, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft wird, wenn ein Versicherungsfall eintritt (unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht besteht) oder spätestens bei Erreichen eines Fahrzeugalters von acht Jahren. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, uns diese Umstände unverzüglich mitzuteilen
Welche Fahrzeugtypen schützt die Versicherung?
Versicherbar sind Personenkraftwagen und Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Welche Fahrzeugtypen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Fahrzeuge mit drei Rädern, Taxen, Verkaufswagen, Mietwagen, Anhänger, Quads, Busse, spezialangefertigte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die für Rennen, Rallyes, Schrittmacherdienst, Geschwindigkeitstests oder zu jeglichem anderen Wettbewerbszweck benutzt werden.
Ab welchem Fahrzeugwert lohnt sich GAPcare?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die potenzielle Lücke zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ist bei teuren Mittel- und Oberklassefahrzeugen größer als bei Klein- oder Gebrauchtwagen. Entscheidend ist aber, welchen Betrag Sie im Schadenfall bereit sind, selbst zu übernehmen. Gerade für kleinere Budgets kann es sinnvoll sein, sich mit einem günstigen GAPcare Schutz vor bösen Überraschungen zu schützen
Kann ich mein Leasingfahrzeug bei Ihnen versichern?
Nein, Leasing- und Mietfahrzeuge können nicht versichert werden
Welcher Kaufpreis ist maßgebend?
Bei Neuwagen wird der jeweilige Listenpreis des Herstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Obergrenze herangezogen.
Bei Gebrauchtwagen behalten wir uns vor, den Händlerverkaufspreis bzw. den im Versicherungsantrag angegebenen Kaufpreis mit den Listen von EUROTAX-Schwacke oder einer vergleichbaren Organisation zu überprüfen und bei Überschreitung von mehr als 10 % auf den Wert dieser Listen zu kürzen.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.