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TechnikSchutz

Mit unserem TechnikSchutz ärgern Sie sich nie wieder über kaputte Elektrogeräte. Wir übernehmen sämtliche Reparaturkosten für Laptop, Smartphone und Co. – auch nach Ablauf der Garantie. Optionalen Zusatzschutz gibt es gegen Diebstahl, Raub oder Plünderung.

TechnikSchutz – für ungetrübten Technikspaß ohne Reparaturkosten

Es kann jederzeit und überall passieren: Ihr neues Smartphone fällt Ihnen aus der Hand und schon zieht sich ein riesiger Sprung über das gesamte Display. Ihr Kind schüttet versehentlich seinen klebrigen Saft in die Laptop-Tastatur und schon ist der Rechner hin. 

Mit dem TechnikSchutz, den wir gemeinsam mit der ProTect Versicherung anbieten, ärgern Sie sich nie wieder über kaputte Technik. Das bietet unser Technikschutz: 

  • Absicherung bei Bruch- und Flüssigkeitsschäden, Elektronikschäden, Bedienungsfehlern, Überspannung, Sabotage, Vandalismus und sonstige Schäden 
  • Verlängerter Schutz etwa bei Konstruktions- und Materialfehlern nach Ablauf von Herstellergarantie und gesetzlicher Gewährleistung
  • Auf Wunsch zusätzlicher Schutz bei Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall

Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihr individuelles Angebot

Ihre Absicherung für elektronische Geräte wie:

  • Mobile Geräte
  • Laptops & Computer
  • TV & Hi-Fi
  • Haushaltsgeräte

Unser TechnikSchutz versichert Ihre elektronischen Geräte gegen Alltagsschäden wie Bedienungsfehler, Flüssigkeitsschäden und mehr.

Mobile Geräte können bis zu einem Alter von 12 Monaten versichert werden. Alle übrigen Gerätetypen sind bis zu einem Alter von 24 Monaten absicherbar.

Je nach Gerätetyp können Sie die Versicherungsdauer individuell wählen. So lassen sich Mobile Geräte bis zu 36 Monate und alle übrigen Gerätetypen sogar bis zu 60 Monate ab dem Kauf absichern.

Außerdem bieten wir als Zusatzbaustein für Ihren TechnikSchutz noch die Absicherung geben Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder einer Plünderung an.

Allgemeine Bedingungen zum TechnikSchutz Plus

TechnikSchutz | PDF, 112 KB

Produktinformation

TechnikSchutz | PDF, 233 KB

Schadenmeldung TechnikSchutz

TechnikSchutz | PDF, 103 KB

TechnikSchutz - in aller Kürze erklärt

Günstige Beiträge für jede Lebenssituation

Smarter Smartphone-Nutzer

Tim (31) ist Bankangestellter und hat gerade ein neues Handy für 500 € gekauft. Er sichert das neue Smartphone mit dem TechnikSchutz gegen Zerstörung und Diebstahl ab - denn das letzte Gerät wurde ihm gestohlen.

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Neue Küche mit teurem Herd

Julia (29) und Sebastian (27) haben eine neue Küche gekauft. Der Herd war ihnen besonders wichtig dabei. Das exklusive Gerät, das sie stolze 2.000 € gekostet hat, sichern sie mit dem TechnikSchutz ab.

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8,95 €

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Die wichtigsten Fragen zum TechnikSchutz

Welche Geräte kann ich versichern?

Versicherbar sind:

  • mobile Geräte wie Handy, Smartphone, MP3-Player, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitalkamera, Tablet, eBook Reader, Smartwatch
  • Computer und Telekommunikationsgeräte wie Heimcomputer, Notebook, Drucker/Scanner, Monitor, Spielekonsole, Festnetztelefon, Fax, Anrufbeantworter
  • TV- und Audiogeräte wie TV, Blu-Ray-/DVD-Player/-Recorder, Festplattenrecorder, Sat-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/Heimkinoanlage, Hi-Fi-Anlage, CD-Player, Plattenspieler
  • Haushaltsgeräte wie Einbauherd, Backofen, Kochfelder, Kühl-/Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Klima-/Kühlgerät (nur Standgeräte), Kaffee- und Espressomaschine

Welche Geräte kann ich nicht versichern?

Überwiegend gewerblich genutzte Geräte können nicht über den Technikschutz versichert werden. Außerdem ausgeschlossen sind Leihgeräte, die regelmäßig Dritten zur Verfügung gestellt werden – auch bei nicht gewerblicher Überlassung.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja. Die Selbstbeteiligung pro Gerät und Schaden liegt bei 50 Euro im Fall von Sachschaden und bei 75 Euro bei  Verlusten.

Wann greift der Versicherungsschutz nicht?

Der Schutz gilt u. a. nicht bei Schäden, die entstehen durch:

  • Vergessen und Verlieren
  • dauernde Einflüsse des Betriebs und normale Abnutzung
  • unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse
  • vorsätzlich oder unsachgemäß durchgeführte Reparaturen/Eingriffe
  • unzureichenden Schutz beim Transport

Außerdem entfällt der Versicherungsschutz bei:

  • Serienschäden und Rückrufaktionen vom Hersteller
  • Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, elementare Naturereignisse oder Kernenergie

Welche Leistung übernimmt die Versicherung im Schadenfall?

Im Schadenfall übernehmen wir die Reparaturkosten durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.

Was passiert, wenn gestohlene Geräte wiedergefunden werden?

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns über den Verbleib des entsprechenden Gerätes schriftlich zu informieren. Falls Sie schon ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung von uns erhalten haben, müssen Sie dieses zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Deckungseinschränkungen?

Wir übernehmen keine Kosten für Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten, die nicht unmittelbar aufgrund des versicherten Schadens nötig sind. Auch unerhebliche Mängel, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, werden nicht übernommen.

In welchen Ländern gilt die Versicherung?

In Deutschland und bei Reisen weltweit.  

Welche Verpflichtungen habe ich im Versicherungsfall?

Sie sind verpflichtet, uns einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit für Schadenminderung zu sorgen. Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage oder Vandalismus entstehen, müssen bei der Polizei gemeldet werden. 

Welcher Reparaturdienst kümmert sich um mein beschädigtes Gerät?

Wenn Ihr bei uns versichertes Gerät einmal beschädigt werden sollte, beauftragen wir ein entsprechendes Unternehmen mit der Reparatur. Die Reparaturkosten tragen wir selbstverständlich. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Schutz beginnt und endet zum vertraglich angegebenen Zeitpunkt (beachten Sie ggf. die Wartezeit). Die Dauer ist für mobile Geräte auf maximal 36 Monate, in allen anderen Kategorien auf 60 Monate begrenzt und gilt ab dem Kaufdatum.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Vertrag kann zum Ende des Vertragsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie ebenso wie wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung der jeweiligen Partei spätestens einen Monat nach der Auszahlung bzw. Ablehnung der Leistung schriftlich eingereicht werden.

Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Warum Sie bei uns gut aufgehoben sind

Gebündelte Kompetenz

Bei unserer TechnikSchutz Versicherung handelt es sich um ein Produkt der ProTect Versicherung AG, unserem verlässlichen Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Gemeinsam sind wir das sichere Team an Ihrer Seite.


Kundenzufriendenheit Sparkassen DirektVersicherung

Persönlicher Service

Kompetent und immer schnell erreichbar – unser hervorragender Kundenservice am Telefon ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Sparkassen DirektVersicherung. Das belegen auch regelmäßige Umfragen unter unseren Kunden.

Das spricht für die Sparkassen DirektVersicherung

Erfahrung seit über 25 Jahren

Wir sind der Pionier unter den Direktversicherern.

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98,0 % zufriedene Kundschaft

Wir fragen regelmäßig deutschlandweit nach.

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Ausgezeichneter Service

Wir bieten Service, der immer wieder Bestnoten erhält.

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