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TechnikSchutz
Mit unserem TechnikSchutz ärgern Sie sich nie wieder über kaputte Elektrogeräte. Wir übernehmen sämtliche Reparaturkosten für Laptop, Smartphone und Co. – auch nach Ablauf der Garantie. Optionalen Zusatzschutz gibt es gegen Diebstahl, Raub oder Plünderung.
TechnikSchutz - in aller Kürze erklärt
Die wichtigsten Fragen zum TechnikSchutz
Welche Geräte kann ich versichern?
Versicherbar sind:
- mobile Geräte wie Handy, Smartphone, MP3-Player, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitalkamera, Tablet, eBook Reader, Smartwatch
- Computer und Telekommunikationsgeräte wie Heimcomputer, Notebook, Drucker/Scanner, Monitor, Spielekonsole, Festnetztelefon, Fax, Anrufbeantworter
- TV- und Audiogeräte wie TV, Blu-Ray-/DVD-Player/-Recorder, Festplattenrecorder, Sat-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/Heimkinoanlage, Hi-Fi-Anlage, CD-Player, Plattenspieler
- Haushaltsgeräte wie Einbauherd, Backofen, Kochfelder, Kühl-/Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Klima-/Kühlgerät (nur Standgeräte), Kaffee- und Espressomaschine
Welche Geräte kann ich nicht versichern?
Überwiegend gewerblich genutzte Geräte können nicht über den Technikschutz versichert werden. Außerdem ausgeschlossen sind Leihgeräte, die regelmäßig Dritten zur Verfügung gestellt werden – auch bei nicht gewerblicher Überlassung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja. Die Selbstbeteiligung pro Gerät und Schaden liegt bei 50 Euro im Fall von Sachschaden und bei 75 Euro bei Verlusten.
Wann greift der Versicherungsschutz nicht?
Der Schutz gilt u. a. nicht bei Schäden, die entstehen durch:
- Vergessen und Verlieren
- dauernde Einflüsse des Betriebs und normale Abnutzung
- unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse
- vorsätzlich oder unsachgemäß durchgeführte Reparaturen/Eingriffe
- unzureichenden Schutz beim Transport
Außerdem entfällt der Versicherungsschutz bei:
- Serienschäden und Rückrufaktionen vom Hersteller
- Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, elementare Naturereignisse oder Kernenergie
Welche Leistung übernimmt die Versicherung im Schadenfall?
Im Schadenfall übernehmen wir die Reparaturkosten durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.
Was passiert, wenn gestohlene Geräte wiedergefunden werden?
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns über den Verbleib des entsprechenden Gerätes schriftlich zu informieren. Falls Sie schon ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung von uns erhalten haben, müssen Sie dieses zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Deckungseinschränkungen?
Wir übernehmen keine Kosten für Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten, die nicht unmittelbar aufgrund des versicherten Schadens nötig sind. Auch unerhebliche Mängel, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, werden nicht übernommen.
Welche Verpflichtungen habe ich im Versicherungsfall?
Sie sind verpflichtet, uns einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit für Schadenminderung zu sorgen. Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage oder Vandalismus entstehen, müssen bei der Polizei gemeldet werden.
Welcher Reparaturdienst kümmert sich um mein beschädigtes Gerät?
Wenn Ihr bei uns versichertes Gerät einmal beschädigt werden sollte, beauftragen wir ein entsprechendes Unternehmen mit der Reparatur. Die Reparaturkosten tragen wir selbstverständlich. Bei Geräteverlust und im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens beschaffen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte oder zahlen den entsprechenden Wert aus.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt und endet zum vertraglich angegebenen Zeitpunkt (beachten Sie ggf. die Wartezeit). Die Dauer ist für mobile Geräte auf maximal 36 Monate, in allen anderen Kategorien auf 60 Monate begrenzt und gilt ab dem Kaufdatum.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag kann zum Ende des Vertragsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie ebenso wie wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung der jeweiligen Partei spätestens einen Monat nach der Auszahlung bzw. Ablehnung der Leistung schriftlich eingereicht werden.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch: 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.