
Hundeversicherung
Für den besten Freund des Menschen
Die Absicherung für Ihren treuen Begleiter
Unsere Hundeversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen von Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Ihr vierbeiniger Freund gesund bleibt: Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen übernehmen wir bis zu 100 Prozent. Alle chirurgischen Eingriffe und auch der Aufenthalt in einer Tierklinik sind natürlich komplett mit abgedeckt.

Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen übernehmen wir bis zu 100 %
Alle chirurgischen Eingriffe sind abgedeckt
Der Aufenthalt in einer Tierklinik ist abgedeckt
Drei Produkte mit drei Tarifen – passend für Ihr Tier
Das Leben mit Ihrem Hund ist spannend und geprägt von Aktivität und Abenteuer. Das bedeutet aber auch, dass das Tier tagtäglich Gefahren ausgesetzt ist und vielleicht sich selbst oder andere in Gefahr bringt, wenn es sich losreißt, wenn es sich losreißt und seinen einfachen Instinkten folgt.
Sollte die Fellnase mit den treuen Augen mal was ausgefressen haben, kann es schnell teuer werden. Auch umfangreiche Untersuchungen oder komplizierte Heilbehandlungen können eine große finanzielle Belastung für Sie sein, wenn die Gesundheit des Tieres gefährdet ist.
Deshalb ist der Schutz durch eine gute Hundeversicherung ratsam – für Ihren geliebten Vierbeiner und für Sie selbst.
Sie haben bei uns drei Produkte zur Auswahl:
Die Hunde-OP-Versicherung
, die schon für kleines Geld zu haben ist, deckt alles ab, was mit unvermeidlichen Operationen und Eingriffen zusammenhängt.
Die Hunde-Krankenversicherung
regelt alles, was für die Gesundheit des Tieres wichtig und wesentlich ist und kann als Zusatzbaustein zur Hunde-OP-Versicherung gebucht werden.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
schützt Sie vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihren Hund verursacht werden können.
OP-Versicherung
Alle Operationen sind versichert
Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz
Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik
Nachsorge/-behandlung ambulant oder stationär und stationäre Unterbringungskosten inklusive Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 21 Kalendertage nach der Operation
Krankenversicherung
Alle Leistungen aus der OP-Versicherung
Ambulante und stationäre Behandlungen
Zeitlich unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen
Ergänzungsfutter, das infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht wird
Günstige Beiträge für Ihren Hund
Warum ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Schützen Sie sich grundsätzlich vor hohen Kosten, die aus unvorhersehbaren Situationen mit Ihrem Hund resultieren können. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die in allen drei Tarifen abgesichert werden:
Ein Beitrag für alle Hunderassen
Führen des Hundes ohne Leine
Versicherungsschutz auf dem Hundeplatz sowie während der Teilnahme an Hundeschauen und Agility
Hüten der versicherten Hunde, nicht gewerbsmäßig
Mitversicherung von Welpen bis zum 7. Lebensmonat
Selbstbeteiligung wahlweise je Leistungsfall: 0 € oder 150 €
Schäden am Tierhüter durch den gehüteten Hund (z. B. Bissschäden) und Schadenersatzansprüche von Hundehütern
Vertretung vor Gericht im versicherten Leistungsfall
12 Monate Auslands-Versicherungsschutz (außer Kanada, USA und US-Territorien)
Warum sind eine Hunde-Krankenversicherung und eine Hunde-OP-Versicherung sinnvoll?
Regelmäßige Besuche bei tiermedizinischen Fachkräften sind für das Wohlbefinden Ihres Hundes ein absolutes Muss. Auch gesunde Hunde sollten mindestens einmal pro Jahr untersucht werden. Unsere Hunde-Kranken- und Hunde-OP-Versicherung erstattet Kosten für:
Ambulante und stationäre Behandlungen
Versicherte Operationen inkl. Röntgenbilder, Verbandsmaterial und Nachsorge / Nachbehandlung
Zuschuss für Impfungen, Wurmkuren, Behandlungen von Ektoparasiten und Zahnsteinentfernungen bis 200 € pro Jahr (tarifabhängig)
Verordnete Arzneimittel
Homöopathische Behandlungen durch die Tierärztin / den Tierarzt
Was sind die Unterschiede zwischen der Hunde-Krankenversicherung und der Hunde-OP-Versicherung?
Mit einer Hunde-Krankenversicherung ist Ihr vierbeiniger Freund umfassend abgesichert. Die Versicherungsleistungen beinhalten nicht nur Operationen, sondern auch stationäre und ambulante Behandlungen. Dazu zählen auch Untersuchungen, Diagnosen und Therapien.
Bei der Hunde-OP-Versicherung sind keine ambulanten und stationären Heilbehandlungen enthalten – allerdings sind Sie mit diesem Produkt vor hohen Operationskosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit Ihres Hundes abgesichert.
Es werden zudem die Nachsorgebehandlung (z. B. Verbandswechsel, Fäden ziehen) und die Unterbringungskosten in der Tierklinik nach dem OP-Tag bis zu 21 Tagen übernommen (tarifabhängig).
Früh versichern lohnt sich!
Versichern Sie Ihren Hund möglichst jung und profitieren Sie von einem niedrigen Beitrag. Ein ganzes Hundeleben lang! Der Tarif premium plus ist bis zum 6. Geburtstag abschließbar.
In den Tarifen basis und premium gilt ab diesem Eintrittsalter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr.
Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Für wen ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung interessant?
Das Produkt wurde speziell für Privatpersonen entwickelt, die sich vor finanziellen Folgen aus der gesetzlichen Haftpflicht in der Eigenschaft als Hundehalterin oder Hundehalter schützen wollen.
- Was genau ist in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung versichert?
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist ein grundsätzlicher Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden können.
Eine genaue Aufstellung der versicherten Leistungen finden Sie in unserer Leistungsübersicht. - In welchen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hundehalter?
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verlangen keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Allerdings empfiehlt Bayern diese Versicherung, und Kampfhunde bzw. Hunde mit "gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" dürfen nur mit Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde gehalten werden.
Alle anderen Bundesländer schreiben eine Versicherungspflicht für Halter von gefährlichen (oder auch großen) Hunden vor.
In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen.
- Sind andere Menschen, die mit meinem Hund spazieren gehen, durch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Wenn eine Privatperson mit ihrem Hund spazieren geht, so ist sie mitversichert und der Versicherungsschutz gilt auch für sie. Es stellt also kein Problem dar, wenn jemand aus der Familie oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis ihren Hund ausführt. Spaziergänge mit gewerbsmäßigen Hundesittern oder Ähnlichem sind dagegen nicht versichert.
- Was sind Mietsachschäden? Und bis zu welcher Summe sind diese in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung versichert?
Mietsachschäden bezeichnen alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen, anderen Mieträumen (wie z. B. Ferienwohnungen) oder gemieteten Sachen verursacht.
Ab einer Deckungssumme von 10 Mio. € sind diese Schäden bei unserer Hundehalter-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. - Ist der Versicherungsbeitrag in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung von Rasse oder Alter des Hundes abhängig?
Nein, wir machen da keine Unterschiede.
Die Beiträge sind für alle Hunde gleich - unabhängig davon, wie alt sie sind oder welcher Rasse sie angehören. - Wie sieht es in der Sparte Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit Listenhunden und Kampfhunden aus?
Wir machen ja keine Unterschiede bei Alterskategorien oder Hunderassen. Falls Sie also einen klassifizierten Listenhund haben, müssen Sie bei uns keine höheren Beiträge oder sonstige Nachteile befürchten.
- Was versteht man unter einem Versicherungsjahr?
Unter einem Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) zu verstehen.
Das Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Abschluss der Versicherung. Nehmen wir an, dass der Beginn Ihres Vertrages auf den 1. April fällt, so endet das Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres. - Wie wird eine Operation genau definiert?
Wir verstehen unter einer Operation, dass während der Behandlung die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies muss unter Vollnarkose oder Sedierung geschehen. Nähere Informationen und Erweiterungen können den Bedingungen entnommen werden.
- Was bedeutet "GOT"?
GOT ist die Abkürzung für 'Gebührenordnung für Tierärzte'. Mit ihrer Hilfe wird die Rechnung für einen Tierarztbesuch erstellt. Die GOT sieht vier verschiedene Abrechnungssätze vor. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung, zeitlichem Aufwand oder örtlichen Verhältnissen können die Tierärzte bei der Abrechnung zwischen dem einfachen bis vierfachen Gebührensatz frei auswählen.
- Kann ich eine OP- und Krankenversicherung für alle Hunderassen abschließen?
Ja, wir versichern sämtliche Hunderassen - und natürlich auch die beliebten Mischlinge.
- Ist der Versicherungsbeitrag in der OP- und Krankenversicherung von Rasse oder Alter des Hundes abhängig?
Der Beitrag der OP- und Krankenversicherung wird individuell nach Hunderasse berechnet. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.
- Kann ein bereits vorerkrankter oder operierter Hund versichert werden?
Ja, Sie können Ihren Hund auch trotz Vorerkrankungen oder vorherigen Operationen bei uns versichern.
Im Rahmen des Vertragsabschlusses erfolgt in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung Ihres Hundes. Je nach Schwere und Umfang der Vorerkrankung wird mit Ihnen ein individueller Ausschluss bestimmter Behandlungen vereinbart.
Auf den weiteren Versicherungsschutz hat dies jedoch keinen Einfluss. - Sind bei der Krankenversicherung neben ambulanten Tierarztkosten auch Operationen versichert?
Ja! Die Hunde-Krankenversicherung ist unser leistungsstärkstes Produkt - neben ambulanten Leistungen sind auch alle Leistungen der OP-Versicherung enthalten.
- Wann kann ein Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag wird für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum (ein oder drei Jahre) abgeschlossen.
Für die Hunde-OP- und die Hunde-Krankenversicherung gilt:
Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, in Textform kündigen.Für die restlichen Hunde-Versicherungen gilt: Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen.
- Nützliche Dokumente zum Download
Hier finden Sie alle Dokumente & Downloads rund um das Thema Tiere & Freizeit.
Ihre Frage ist nicht mit dabei?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Per E-Mail, telefonisch unter 0211 729-8811 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Gebündelte Kompetenz

Die Tierversicherung ist ein Produkt unseres Kooperationspartners Uelzener Versicherungen – seit 1873 ein Garant für qualitativ hochwertige Versicherungen und das erste deutsche Versicherungsunternehmen, das eine Tierkrankenversicherung entwickelt hat.
Gemeinsam mit den Uelzener Versicherungen sind wir ein starkes Team an Ihrer Seite und für das Wohl Ihres Tieres.



