
Kfz-Versicherung wechseln
So gehen Sie beim Versicherungswechsel Schritt für Schritt vor.

Schließen Sie Ihre Autoversicherung online ab und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt per E-Mail.
Kostenlos, für die Zulassungsstelle nutzbar, direkt nach Online-Abschluss.
Eine eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle. Sie weist nach, dass für ein Auto eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diesen Versicherungsnachweis kann ein Auto nicht zugelassen, wieder zugelassen oder auf einen anderen Halter umgeschrieben werden. Die eVB-Nummer besteht üblicherweise aus sieben Buchstaben und Zahlen. Mit diesem Code ruft die Zulassungsstelle die elektronisch hinterlegte Versicherungsbestätigung ab.
Für die Zulassung eines Autos benötigen Sie eine eVB-Nummer. Sie dient der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis.
Nach dem Online-Abschluss Ihrer Autoversicherung erhalten Sie die eVB-Nummer. Sie wird Ihnen direkt per E-Mail zugesendet.
Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos und wird nicht separat berechnet. Sie erhalten sie direkt nach Vertragsabschluss.
Ab Ausstellung ist die eVB-Nummer der S-Direkt ein Jahr lang gültig. Sie kann für genau eine Zulassung verwendet werden.
Schließen Sie Ihre Autoversicherung bei der Sparkassen DirektVersicherung einfach online ab und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt per E-Mail. Profitieren Sie von günstigen Preisen, individuellen Leistungen und einem Versicherungsschutz, der zu Ihnen und Ihrem Auto passt.
Sie möchten ein Auto zulassen und dafür eine neue Autoversicherung abschließen? Berechnen Sie Ihren Beitrag ganz einfach online.
Nach dem Abschluss erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt per E-Mail und können das Auto umgehend anmelden.
Sie sind bereits bei der S-Direkt versichert und möchten Ihr Auto ummelden, etwa nach einem Umzug oder Halterwechsel?
Rufen Sie uns unter der Service-Nummer 0211 729-8822 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sparkassen-direkt.de.
Für eine eVB-Anfrage per E-Mail nennen Sie uns bitte immer Ihre Versicherungsnummer und den Grund für Ihre Anfrage. Das erleichtert uns die Zuordnung und beschleunigt den Bearbeitungsvorgang. Möchten Sie Ihr Fahrzeug auf einen anderen Halter ummelden, ergänzen Sie bitte auch die Daten des gewünschten Halters einschließlich vollständiger Anschrift.
Eine eVB-Nummer benötigen Sie bei vielen Zulassungsvorgängen, etwa wenn Sie ein Auto neu zulassen, wieder zulassen oder auf einen neuen Halter ummelden. Ob eine eVB erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Die folgende Übersicht zeigt, wann Sie die elektronische Versicherungsbestätigung benötigen und wann nicht.
Situation | eVB-Nummer nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
Auto neu zulassen | Ja | Für die Zulassung benötigen Sie immer eine eVB-Nummer. |
Stillgelegtes Auto wieder zulassen | Ja | Für die Wiederzulassung wird eine neue eVB benötigt. |
Kurzzeitkennzeichen beantragen | Ja | Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine separate eVB. Sprechen Sie uns an. |
Halterwechsel | Ja | Bei bestehendem S-Direkt-Vertrag per E-Mail beim Service anfragen. |
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk | Ja | Bei bestehendem Vertrag den S-Direkt-Service per E-Mail kontaktieren. |
Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks | Nein | Keine neue eVB erforderlich, wenn sich der Zulassungsbezirk nicht ändert. |
Regulärer Versicherungswechsel zum Ablauf | Nein | Die Zulassungsbehörde wird automatisch informiert. |
Eine eVB-Nummer allein reicht nicht aus, um ein Auto regulär im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Dafür muss das Fahrzeug zugelassen sein, amtliche Kennzeichen führen und über einen gültigen TÜV verfügen. Ausnahmen gelten nur in sehr engen Rahmen für Fahrten, die unmittelbar mit dem Zulassungsverfahren zusammenhängen, also insbesondere Fahrten zur Zulassungsstelle oder zur Anbringung der Stempelplaketten.
Dafür müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Kennzeichen muss von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilt sein.
Eine bloße Wunschkennzeichen-Reservierung reicht nicht aus.
Die ungestempelten Kennzeichenschilder müssen am Fahrzeug angebracht sein.
Die Fahrt muss tatsächlich dem Zulassungsverfahren dienen.
Die Fahrt muss auf direktem Weg erfolgen.
Sie darf nur im eigenen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk stattfinden.
Die Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden.
Für die Fahrt muss Kfz-Haftpflichtschutz bestehen (eVB-Nummer).
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Versicherungstarife und stuft die Beiträge der Sparkassen DirektVersicherung seit Jahren als "besser als der Durchschnitt" ein.
Die Qualitätsbeurteilung kann beispielsweise in der entsprechenden Ausgabe der Finanztest (Thema: Vergleich Autoversicherung) nachgelesen werden.
Für die Zulassung Ihres Autos bei der Zulassungsstelle benötigen Sie Ihre eVB-Nummer, ein gültiges Ausweisdokument, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die passenden Fahrzeugpapiere.
eVB-Nummer als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
Personalausweis oder Reisepass für die Identifikation (Reisepass mit Meldebescheinigung)
SEPA-Lastschriftmandat damit die Kfz-Steuer abgebucht werden kann
Neuwagen: Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Gültige Hauptuntersuchung: Nachweis einer gültigen HU bei bereits zugelassenen Autos
Kennzeichenschilder: Bei reserviertem Kennzeichen können Sie die Schilder vorher prägen lassen
Die eVB-Nummer ist dabei der Versicherungsnachweis für die Zulassungsstelle. Ohne sie kann das Auto nicht zugelassen werden.

Schließen Sie Ihre Autoversicherung in wenigen Minuten online ab.
Wählen Sie den Schutz, der am besten zu Ihnen und Ihrem Auto passt.
Sie erhalten Ihre eVB-Nummer direkt nach Abschluss per E-Mail.
Wenn Sie nur den Versicherer für ein bereits zugelassenes Auto wechseln, müssen Sie keine eVB-Nummer selbst anfordern. Zum Versicherungsbeginn informiert die Sparkassen DirektVersicherung die Zulassungsbehörde über den neuen Versicherungsschutz. Anders ist es, wenn Sie gleichzeitig ein Auto neu anmelden, wieder zulassen oder ummelden möchten. Dann benötigen Sie für den jeweiligen Zulassungsvorgang eine eVB-Nummer.

So gehen Sie beim Versicherungswechsel Schritt für Schritt vor.

So nehmen Sie Ihre schadenfreien Jahre zur S-Direkt mit.

In diesen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen.
Eine eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen. Die ersten beiden Stellen stehen für den zuständigen Versicherer. Die übrigen Zeichen werden der jeweiligen Versicherungsbestätigung zugeordnet. Bei der Zulassungsstelle nennen Sie die eVB-Nummer, damit die elektronisch hinterlegte Versicherungsbestätigung abgerufen werden kann. Ein separates Papierdokument ist dafür normalerweise nicht erforderlich.
Die eVB-Nummer ist der elektronische Versicherungsnachweis für die Zulassung Ihres Autos. Sie bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt, dokumentiert dagegen Ihren Versicherungsvertrag. Darin stehen unter anderem Versicherungsbeginn, versichertes Fahrzeug, vereinbarter Schutz und weitere Vertragsdaten. Für die Zulassung benötigen Sie die eVB-Nummer; der Versicherungsschein ist Ihr Vertragsdokument.
Nein. Eine eVB-Nummer ist für genau einen Zulassungsvorgang bestimmt und kann nur einmal verwendet werden. Möchten Sie mehrere Autos anmelden, benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer. Auch nach erfolgreicher Zulassung kann dieselbe Nummer nicht für ein weiteres Fahrzeug genutzt werden.
Bei der Sparkassen DirektVersicherung ist die eVB-Nummer selbst kostenlos und wird nicht separat berechnet. Kosten entstehen erst, wenn das Auto zugelassen wird und der vereinbarte Versicherungsschutz beginnt. Dann wird der tatsächliche Zeitraum berechnet, in dem Ihr Fahrzeug versichert ist.
Bei der Sparkassen DirektVersicherung ist die eVB-Nummer ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang gültig. Unabhängig von der Laufzeit gilt: Sobald die eVB für einen Zulassungsvorgang verwendet wurde, kann sie nicht erneut genutzt werden.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die eVB-Nummer korrekt angegeben haben. Kann die Zulassungsstelle die Versicherungsbestätigung trotzdem nicht abrufen, wenden Sie sich an unseren Service unter der Nummer 0211 729-8822. Halten Sie dabei Ihre eVB-Nummer, Ihre persönlichen Daten sowie die Angaben zu Fahrzeug und Zulassungsvorgang bereit. So kann geprüft werden, ob die elektronische Versicherungsbestätigung aktiv und für Ihr Anliegen korrekt hinterlegt ist.
Ja. Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer als Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes. Kurzzeitkennzeichen werden für Probe- und Überführungsfahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs genutzt. Neben der eVB-Nummer verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen, etwa ein Ausweisdokument und Fahrzeugpapiere.
Ja. Entscheidend ist nicht, ob das Auto neu oder gebraucht ist, sondern ob Sie es auf Ihren Namen zulassen oder umschreiben möchten. Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens auf einen neuen Halter benötigen Sie daher ebenfalls eine eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.