
Kann ich meine bisherige Schadenfreiheitsklasse zum neuen Versicherer mitnehmen?
Das Wichtigste auf einen Blick
Mitnahme möglich
Die Schadenfreiheitsklasse kann beim Versicherungswechsel in der Regel übernommen werden.
Daten erforderlich
Wichtig sind Angaben zum bisherigen Versicherer und zum bisherigen Vertrag.
Haftpflicht und Vollkasko
Die Schadenfreiheitsklassen können sich je nach Versicherungsart unterschiedlich entwickeln.
Beitrag berechnen
Mit vorhandener Schadenfreiheitsklasse lässt sich der neue Beitrag online berechnen.
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, beschreibt den Schadenverlauf eines Versicherungsvertrags. Je länger ein Vertrag schadenfrei geführt wurde, desto höher kann die SF-Klasse ausfallen. Eine höhere SF-Klasse wirkt sich häufig günstiger auf den Beitrag aus
Vereinfacht gesagt: Für jedes schadenfreie Versicherungsjahr kann sich die Einstufung verbessern. Wird ein anrechenbarer Schaden reguliert, zum Beispiel nach einem selbstverschuldeten Unfall, kann der Vertrag zurückgestuft werden. Die SF-Klasse zeigt also nicht nur, wie lange ein Betrag besteht, sondern vor allem, wie lange er ohne anrechenbaren Schaden geführt wurde.
Eine SF-Klasse gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung. Beide Schadenverläufe können sich unterschiedlich entwickeln, zum Beispiel wenn ein Vollkaskoschaden reguliert wurde, aber kein Haftpflichtschaden entstanden ist.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel mitnehmen?
Die schadenfreien Jahre gehen durch den Wechsel also normalerweise nicht verloren.
Entscheidend ist, welcher Schadenverlauf vom bisherigen Versicherer bestätigt wird. Der neue Versicherer berücksichtigt diese Angaben bei der Einstufung des neuen Vertrags.
Wie der Versicherungswechsel insgesamt abläuft, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.
Wie läuft die Übernahme bei der Sparkassen DirektVersicherung ab?
Wenn Sie zur Sparkassen DirektVersicherung wechseln, geben Sie im Antrag die Angaben zu Ihrem bisherigen Versicherer und – falls vorhanden – Ihre bisherige Vertragsnummer an.
Anhand dieser Angaben kann der Schadenverlauf beim bisherigen Versicherer geprüft werden. Auf dieser Grundlage wird die passende Schadenfreiheitsklasse für den neuen Vertrag berücksichtigt.
Sollten Angaben fehlen oder abweichen, kann eine spätere Korrektur der Einstufung erforderlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, die Daten aus dem bisherigen Vertrag möglichst vollständig bereitzuhalten.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse sind vor allem die Angaben zum bisherigen Vertrag wichtig:
Name und Anschrift des bisherigen Versicherers
Versicherungs- oder Vertragsnummer des bisherigen Vertrags (falls vorhanden)
bisherige Schadenfreiheitsklasse (falls bekannt)
Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Angaben zur Vollkaskoversicherung (falls vorhanden)
Beginn und Ende des bisherigen Vertrags
Informationen zu Schäden (falls ein Schaden reguliert wurde)
Fahrzeugkennzeichen und Vertragsnehmer
Nicht alle Angaben müssen in jedem Fall selbst nachgewiesen werden. Wichtig ist aber, dass der bisherige Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann.
Was gilt für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Haftpflichtversicherung
Ihre SF-Klasse wird vollständig übernommen und wirkt sich auf Ihren Haftpflichtbeitrag aus.
Teilkaskoversicherung
In der Teilkasko gibt es in der Regel keine Schadenfreiheitsklasse.
Vollkaskoversicherung
Für die Vollkasko wird Ihre SF-Klasse ebenfalls übernommen und wirkt sich auf Ihren Beitrag aus.
Was passiert nach einem Schadenfall?
Verursachen Sie einen (selbst verschuldeten) Schaden, wird Ihre SF-Klasse in der Regel um eine Stufe zurückgestuft. Bei mehreren Schäden in Folge sind auch weitere Rückstufungen möglich. Schadenfreie Jahre führen wieder zu Höherstufungen.
Welche Sonderfälle gibt es?
In einigen Fällen sollte die Einstufung genauer geprüft werden. Bei Oldtimern, Saisonkennzeichen oder Fahrzeugwechsel innerhalb der Familie sowie längerer Unterbrechung des Versicherungsschutzes können besondere Regelungen gelten. Maßgeblich sind die Angaben des bisherigen Versicherers und die Bedingungen des neuen Vertrags.
Wechsel zur Sparkassen DirektVersicherung prüfen
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel berücksichtigen möchten, können Sie Ihren Beitrag bei der Sparkassen DirektVersicherung online berechnen. Halten Sie dafür am besten die Angaben zu Ihrem bisherigen Versicherer und Ihrer bisherigen Vertragsnummer bereit.
Häufige Fragen zur Schadenfreiheitsklasse
- Wird meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel immer übernommen?
Die Schadenfreiheitsklasse kann beim Wechsel in der Regel übernommen werden. Entscheidend ist, welcher Schadenverlauf vom bisherigen Versicherer bestätigt wird.
- Welche Angaben brauche ich für die Übernahme?
Hilfreich sind der Name des bisherigen Versicherers, die bisherige Vertragsnummer und Angaben zur Schadenfreiheitsklasse. Je eindeutiger der bisherige Vertrag zugeordnet werden kann, desto besser kann die Einstufung geprüft werden.
- Gelten Haftpflicht und Vollkasko getrennt?
Ja. Die Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko können sich unterschiedlich entwickeln. Deshalb werden beide Versicherungsarten getrennt betrachtet.
- Gibt es in der Teilkasko eine Schadenfreiheitsklasse?
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