
Kfz-Versicherung kündigen
Das Wichtigste auf einen Blick
Kündigung zum Vertragsende
Die reguläre Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Frist einhalten
Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eingeht.
Sonderfälle prüfen
Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall kann eine frühere Kündigung möglich sein.
Neuen Schutz vorbereiten
Vor der Kündigung sollte feststehen, wann der neue Versicherungsschutz beginnt.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Eine reguläre Kündigung ist normalerweise zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Maßgeblich ist der Kündigungstermin in Ihren Vertragsunterlagen.
Bei vielen Kfz-Versicherern gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Läuft der Vertrag zum Jahresende aus, muss die Kündigung häufig spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen. Entscheidend bleiben jedoch immer die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag.
Vertragsende
Zum Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem bestehenden Vertrag. Wichtig ist nicht das Absendedatum, sondern dass die Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eingeht.
Wird die Kündigungsfrist verpasst, läuft der Vertrag in der Regel weiter. Eine frühere Beendigung ist dann meist nur möglich, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Situation | Kündigung möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
Zum Vertragsende | ja | Kündigungsfrist laut Vertrag beachten |
Vertrag endet zum 31. Dezember | häufig ja | Kündigung muss oft bis zum 30. November eingehen |
Beitragserhöhung | kann möglich sein | Sonderkündigungsrecht und Frist prüfen |
Schadenfall | kann möglich sein | Voraussetzungen und Frist im Einzelfall prüfen |
Fahrzeugverkauf oder Abmeldung | Vertragssituation ändert sich | Regelungen des bestehenden Vertrags prüfen |
Frist verpasst | meist erst später | Ausnahme kann ein Sonderkündigungsrecht sein |
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung?
Die reguläre Kündigung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit. Sie ist der normale Weg, wenn ein Vertrag fristgerecht beendet werden soll.
Eine Sonderkündigung ist eine außerordentliche Kündigung. Sie kommt nur in bestimmten Fällen infrage, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
Ob tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht besteht, sollte anhand der Vertragsunterlagen und der Mitteilung des bisherigen Versicherers geprüft werden.
Weiterführende Informationen: Sonderkündigungsrecht
Kfz-Versicherung kündigen in 3 Schritten
- 1Vertragslaufzeit und Frist prüfen
- Prüfen Sie, wann Ihr aktueller Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt. Maßgeblich sind die Angaben in Ihren Vertragsunterlagen oder in der aktuellen Mitteilung Ihres Versicherers
- 2Kündigung vorbereiten
- Notieren Sie die wichtigsten Vertragsdaten, zum Beispiel Versicherungsnummer, Kennzeichen und den gewünschten Kündigungstermin. Bei einer Sonderkündigung sollte zusätzlich der Kündigungsgrund genannt werden.
- 3Kündigung rechtzeitig einreichen
- Senden Sie die Kündigung so ab, dass sie fristgerecht beim bisherigen Versicherer eingeht. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Wenn Kündigungsfrist und Wechselzeitpunkt geklärt sind, können Sie Ihren Beitrag bei der Sparkassen DirektVersicherung online berechnen. So lässt sich der neue Versicherungsschutz passend zum Ende Ihres bisherigen Vertrags vorbereiten.
Checkliste für die Kündigung
Was muss in die Kündigung
Name und Anschrift
Versicherungsnummer
Kennzeichen (sofern vorhanden)
gewünschter Kündigungstermin
Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
Kündigungsgrund, falls es sich um eine Sonderkündigung handelt
Was sollte ich vor der Kündigung prüfen?
Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen, Fahrzeugart)
gewünschter Versicherungsbeginn
bisheriger Versicherer
bisherige Vertragsnummer (falls vorhanden)
Schadenfreiheitsklasse (falls bekannt)
gewünschter Versicherungsumfang (z. B. Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
Gerade beim Wechsel zu einem neuen Versicherer ist wichtig, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den bisherigen Vertrag anschließt.
Was nach der Kündigung beim Wechsel wichtig ist, fasst der Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln zusammen.
Was gilt bei Fahrzeugverkauf, Abmeldung oder Stilllegung?
Bei Fahrzeugverkauf, Abmeldung oder Stilllegung ändert sich die Vertragssituation. Der bestehende Versicherungsvertrag endet dabei nicht in jedem Fall automatisch.
Wird ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt, kann der Versicherungsschutz je nach Vertrag zunächst ruhen. Wird das Fahrzeug später wieder zugelassen, kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.
Fällt das versicherte Risiko endgültig weg - also Ihr Fahrzeug - zum Beispiel durch Verschrottung, gelten eigene Regelungen. Prüfen Sie deshalb bei Verkauf, Abmeldung oder Stilllegung immer die Vertragsunterlagen, und informieren Sie Ihren bisherigen Versicherer rechtzeitig.
Häufige Fragen zur Kündigung
- Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?
Eine reguläre Kündigung ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine frühere Kündigung kommt nur in bestimmten Fällen infrage, zum Beispiel bei einem Sonderkündigungsrecht.
- Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Frist ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Bei vielen Kfz-Versicherungen beträgt sie einen Monat vor Ablauf des Vertrags.
- Muss ich den 30. November beachten?
Der 30. November ist für viele Kfz-Versicherungen ein wichtiger Stichtag, wenn der Vertrag zum 31. Dezember endet. Entscheidend sind jedoch immer die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist in Ihren Vertragsunterlagen.
- Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
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