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    1. Schaden melden
    2. Motorradschaden melden

    Motorradschaden melden

    Bitte informieren Sie uns umgehend über den Eintritt eines Versicherungsfalls, damit wir Ihnen schnell und kompetent helfen können.

    Schadenmeldung Motorradversicherung

    Hier können Sie Ihren Kfz-Schaden melden, wenn Sie bei uns versichert sind oder wenn Sie einen Kfz-Schadenfall mit jemandem haben, der bei uns versichert ist. Jetzt online melden

    Im Schadenfall erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr:

    0211 729-8833

    Die Adresse für Ihre E-Mail an unser Service-Team Schaden:

    schadenservice(at)sparkassen-direkt(dot)de

    Fragen zur Schadenmeldung

    • Wie wird mir im Schadenfall geholfen?

    Sie können Kfz-Schäden jederzeit online über ein Formular auf unserer Webseite oder per Telefon melden. Unsere Kolleg(inn)en vom Schaden-Telefon sind unter der Nummer 0211 729-8833 für Sie da - rund um die Uhr!

  1. Kann ich den Schaden auch selbst übernehmen?

    Sie sollten Haftpflichtschäden, also wenn Sie Dritten einen Schaden zuführen, immer bei uns melden.
    Wir übernehmen nur berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners und wehren unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab. Beträgt der Schadenaufwand abschließend weniger als 1.000 €, informieren wir unsere Kunden. Durch eine freiwillige Rückzahlung des Schadens bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt erhalten.

  2. Wo ist mein Unfallgegner versichert?

    Konnte Ihnen der Unfallgegner seinen Versicherer nicht nennen, dann wenden Sie sich zwecks Ermittlung der Versicherung bitte an den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Rufnummer 0800 250 260 0.

    Bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug erhalten Sie über die Seite des Büros Grüne Karte Unterstützung.

  3. Service Motorradschaden melden FAQ Wer ersetzt meinen Schaden bei Fahrerflucht?

    Als Fahrerflucht-Opfer sollten Sie sich zunächst an die Polizei wenden. Lassen Sie noch vor Ort Fotos anfertigen und erstatteten Sie eine Strafanzeige. Halten Sie unbedingt nach Zeugen Ausschau. Diese können oft sachdienliche Hinweise liefern.

    Konnte der Unfallverursacher ermittelt werden, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers eintrittspflichtig.

    Haben Sie keine Vollkaskoversicherung mit uns vereinbart und der Unfallgegner konnte nicht ermittelt werden, hilft in Teilen die Verkehrsopferhilfe.

  4. Weitere hilfreiche Informationen rund um Kfz-Schadenfälle

    Eine Hand stapelt Goldmünzen neben einem roten Spielzeugauto, symbolisierend Autofinanzierung, Sparen oder Fahrzeugkosten.

    Infos zum Schadenrückkauf

    Schadenrückkauf oder Rückstufung?

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    Weinberge am Rheinufer unter dramatischem Gewitterhimmel mit Blick auf den Fluss und die umliegende Landschaft in der Weinregion.

    Hilfe bei Elementarschäden

    Wichtige Infos zu Hagel- & Autoglasschäden

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    "Ein Steinschlag hat eine sternförmige Beschädigung in der Windschutzscheibe eines orangefarbenen Fahrzeugs verursacht.

    Hilfe bei Auto-Glasschaden

    Wir finden für Sie einen Glaspartner in Ihrer Nähe.

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    Ein Mann und eine Frau betrachten gemeinsam ein Dokument in einer modernen Werkstatt oder Produktionsumgebung und lächeln dabei.

    Unser Auto-Schadenservice

    Die Leistungen im Schadenfall

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