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    Versicherungstipps
    15. Oktober 2025

    Unfälle passieren unverhofft. Nach dem ersten Schock tauchen viele Fragen auf. Hier geben wir Ihnen einige Tipps, die Ihnen helfen, im Fall des Falles den Überblick zu behalten.

    Inhaltsverzeichnis

    1. Schadentipps

    Schadentipps

    Ein Kfz-Mechaniker in blauer Arbeitslatzhose notiert Informationen auf einem Klemmbrett, während er vor einem geöffneten Motorraum eines Fahrzeugs in einer hellen Werkstatt steht.

    Was Sie auf jeden Fall im Auto haben sollten

    • Warndreieck und Verbandskasten (gesetzlich vorgeschrieben und bei jeder Fahrt unbedingt mitzuführen)

    • Der europäische Unfallbericht (wichtiges Hilfsmittel zur Unfallschilderung und Skizzierung)

    • Warnwesten (in Deutschland gilt Warnwestenpflicht)

    Was unmittelbar nach dem Unfall zu tun ist

    • Beteiligte müssen sofort anhalten und den Verkehr sichern. Warndreieck und Warnblinklicht nicht vergessen.

    • Vergewissern Sie sich über Personen- und Sachschäden bei anderen sowie über Schäden an Ihrem Pkw.
      Bei Verletzungen sofort Erste Hilfe leisten, gegebenenfalls den Verbandskasten nutzen.

    • Anderen Beteiligten auf Verlangen Namen und Anschrift nennen.

    • Keine Unfallspuren beseitigen, bevor nicht alle erforderlichen Feststellungen getroffen worden sind.

    Achtung:
    Falls Sie ein anderes Auto beschädigen, ohne dass der Halter zu sehen ist, müssen Sie solange an der Unfallstelle warten, bis Sie dem Geschädigten Angaben zur Person, zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Beteiligung am Unfall gemacht haben. Sie müssen eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Bei einem reinen Sachschaden wird eine Zeit von ca. 60 Minuten als ausreichend erachtet. Sollte nach Ablauf dieser Frist noch kein Kontakt mit dem Geschädigten möglich gewesen sein, sollte man umgehend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und dort die entsprechenden Angaben machen.

    Wichtig:
    Es ist nicht ausreichend, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen.


    Müssen Sie immer die Polizei einschalten?

    Bei niedrigen Sachschäden: Die Polizei muss nicht zu jedem Unfall gerufen werden. Wenn nur geringer Sachschaden entstanden ist und sich beide Unfallbeteiligten selbst einigen, genügt bereits ein detailliertes Protokoll mit Unfallskizze und einer Unfallschilderung. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass das Protokoll von sämtlichen Beteiligten unterschrieben wird.Bei hohen Sach- und Personenschäden haben Sie immer die gesetzliche Verpflichtung, die Polizei einzuschalten. Auch Beamte machen Fehler. Prüfen Sie daher das Protokoll sehr genau. Sie haben das Recht, das Protokoll zu beanstanden, wenn der Unfallhergang falsch wiedergegeben wurde. Beharren Sie auf einer haargenauen Wiedergabe in allen Einzelheiten.
    Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis!


    Welche Schadenersatzfristen Sie einhalten sollten

    Nach jedem Unfall müssen Sie Fristen einhalten, damit Sie nicht den Anspruch auf Schadenersatz verlieren:

    • Jeder Unfallbeteiligte muss innerhalb einer Woche seiner Haftpflichtversicherung den Unfall gemeldet haben.

    • Schadenmeldungen, die Sie von einem Geschädigten erhalten, müssen Sie unverzüglich an Ihre Versicherung schicken.

    • Ansprüche an die gegnerische Versicherung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen stellen.

    • Bei Verletzungen sollte umgehend medizinisches Personal hinzugezogen werden.

    • Krankenversicherung und ggf. Berufsgenossenschaft sind zu verständigen.

    • Der Tod eines Unfallbeteiligten muss der eigenen Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

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