S-Direkt Ratgeber: Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl: Was zahlt die Hausratversicherung und was muss ich nach einem Einbruch machen?

Versicherungstipps
19. Juni 2026

Ein Einbruch ist für Betroffene oft ein Schock. Umso wichtiger ist dann ein strukturiertes Vorgehen mit klarer Reihenfolge: Polizei rufen, Tatort möglichst unverändert lassen, Schäden dokumentieren und die Hausratversicherung informieren. Liegt ein versicherter Einbruchdiebstahl vor, ersetzt die Hausratversicherung versicherte Sachen, die gestohlen, zerstört oder beschädigt wurden.

Die Hausratversicherung der S-Direkt übernimmt im Rahmen der Bedingungen außerdem Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, etwa an beschädigten Türen, Fenstern oder Schlössern, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rufen Sie nach einem Einbruch zuerst die Polizei und lassen Sie den Tatort unverändert.

  • Fotografieren Sie Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern und durchwühlten Räumen.

  • Erfassen Sie gestohlene Gegenstände mit Wert, Kaufdatum und vorhandenen Belegen.

  • Melden Sie den Einbruch so schnell wie möglich Ihrer Hausratversicherung.

  • Liegt ein versicherter Einbruchdiebstahl vor, ersetzt die Hausratversicherung versicherte Sachen.

  • Die S-Direkt übernimmt auch Reparaturkosten für einbruchbedingte Gebäudeschäden in der Wohnung.

  • Für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen.

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Versicherungssumme, Tarif und Hausratwert zusammenpassen.

Wie oft wird in Deutschland eingebrochen?

Einbruchdiebstahl ist ein reales Haushaltsrisiko: Nach GDV-Zahlen gab es von 2016 bis 2025 insgesamt mehr als eine Million versicherte Wohnungseinbrüche. Im Durchschnitt waren das rund 100.500 Versicherungsfälle pro Jahr. Bei rund 43,8 Millionen Wohnungen in Deutschland bedeutet das rechnerisch: Jährlich ist etwa 1 von 440 Wohnungen von einem versicherten Wohnungseinbruch betroffen. 2025 lagen die versicherten Schäden laut GDV bei rund 380 Millionen Euro, der durchschnittliche Schaden betrug 3.850 Euro je Einbruch. (Quelle)

Was gilt als Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter in eine Wohnung, ein Haus oder einen Raum eines Gebäudes eindringen, um dort Gegenstände zu stehlen. Typisch sind aufgebrochene Türen, eingeschlagene Fenster, aufgehebelte Terrassentüren oder das Eindringen mit falschen Schlüsseln oder Werkzeugen. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbrechen, Eindringen oder Überwindung einer Sicherung fällt nicht automatisch unter Einbruchdiebstahl.

In den Hausratbedingungen der S-Direkt sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub und der Versuch solcher Taten als versicherte Gefahren geregelt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. (AGB)

Aufgebrochene Wohnungstür

Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch?

Liegt ein versicherter Einbruchdiebstahl vor, ersetzt die Hausratversicherung versicherte Sachen, die gestohlen, zerstört oder beschädigt wurden. Zum Hausrat gehören vereinfacht gesagt bewegliche Gegenstände des privaten Haushalts, zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte, Teppiche, Bücher, persönliche Gegenstände und Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Goldmünzen.

Schaden oder Kostenart

Was wird ersetzt oder übernommen?

Gestohlener Hausrat

Versicherte Sachen, die durch einen versicherten Einbruchdiebstahl abhandengekommen sind

Beschädigter oder zerstörter Hausrat

Reparatur oder Ersatz versicherter Sachen nach den vertraglichen Entschädigungsregeln

Vandalismus nach einem Einbruch

Schäden an versicherten Sachen, wenn Täter nach dem Einbruch Hausrat vorsätzlich zerstören oder beschädigen

Einbruchbedingte Gebäudeschäden in der Wohnung

Bei der S-Direkt Reparaturkosten für Schäden im Bereich der Wohnung, etwa an Türen, Fenstern oder Schlössern

Schlossänderungskosten

Bei der S-Direkt notwendige Schlossänderungen, wenn Wohnungsschlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind

Provisorische Sicherung

Bei der S-Direkt notwendige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall

Bewachungskosten

Bei der S-Direkt Kosten für Bewachung, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar ist und Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten

Hausratversicherung mit wichtigen Leistungen nach Einbruch

Die S-Direkt-Hausratversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen nicht nur gestohlene, zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen. Bei einem versicherten Einbruchdiebstahl oder Einbruchversuch können auch praktische Folgekosten übernommen werden, etwa Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung oder notwendige provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.

Ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert?

Die Hausratversicherung ersetzt bei gestohlenem oder zerstörtem versichertem Hausrat in der Regel den Neuwert. Als Neuwert ist in diesem Zusammenhang der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu verstehen. Maßgeblich für die Entschädigungsberechnung ist der Betrag, der notwendig ist, um einen gleichartigen Gegenstand in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nicht maßgeblich sind grundsätzlich der heutige Gebrauchtwert und nicht zwingend der ursprüngliche Kaufpreis.

Bei beschädigten Sachen werden in der Regel die notwendigen Reparaturkosten ersetzt, höchstens jedoch bis zum Neuwert. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sachen, die im Haushalt nicht mehr genutzt werden können, gelten abweichende Bewertungsregeln.

Welche Unterlagen braucht die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Nach einem Einbruch prüft die Hausratversicherung, was passiert ist, welche Gegenstände gestohlen oder beschädigt wurden und welcher Wert ersetzt werden kann. Dafür sind vor allem die folgenden Unterlagen und Nachweise wichtig:

Unterlagen

Warum das wichtig ist

Polizeiliche Anzeige

Bestätigt, dass der Einbruch gemeldet wurde, dass Aktenzeichen wird für Rückfragen genutzt und sollte der Versicherung übermittelt werden

Fotos vom Schaden

Dokumentieren Aufbruchspuren, beschädigte Türen, Fenster, Schlösser oder Räume

Stehlgutliste

Zeigt, welche Gegenstände gestohlen wurden

Kaufbelege, Rechnungen und Seriennummern

Helfen beim Nachweis von Besitz, Wert und Identifikation

Fotos, Zertifikate oder Wertgutachten

Besonders hilfreich bei Besitznachweis, etwa für Schmuck, Technik, Kunst oder Sammlungen

Schadenbeschreibung und Versicherungsnummer

Erklären Ablauf sowie Schadenort und erleichtern die Zuordnung zum Vertrag

Was ist, wenn keine Kaufbelege mehr vorhanden sind?

Wenn Sie keine Kaufbelege mehr besitzen, helfen andere Nachweise, zum Beispiel Fotos des Gegenstands, Konto- oder Kreditkartenabrechnungen, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen, Seriennummern, Verpackungen, Zertifikate oder frühere Wertgutachten. Wichtig ist, Besitz und Wert so nachvollziehbar wie möglich zu belegen.

Was gehört in eine Stehlgutliste?

Eine Stehlgutliste enthält alle Gegenstände, die bei einem Einbruch gestohlen wurden. Sie dient Polizei und Versicherung dazu, die gestohlenen Gegenstände zu erkennen, ihren Wert nachvollziehen zu können und vorhandene Nachweise zuzuordnen.

Notieren Sie pro Gegenstand möglichst:

  • Gegenstand, Marke und Modell

  • Seriennummer oder Gerätenummer, falls vorhanden

  • Kaufdatum, Kaufpreis und Händler

  • geschätzter Wiederbeschaffungswert

  • vorhandene Belege, Fotos oder Zertifikate

  • besondere Merkmale, etwa Farbe, Gravur, Zubehör oder Beschädigungen

Schreiben Sie also nicht nur „Laptop“, sondern zum Beispiel: „Apple MacBook Air, 13 Zoll, silber, gekauft 2023, Seriennummer vorhanden, Kaufpreis 1.299 Euro“. Wenn einzelne Angaben fehlen, lassen Sie den Gegenstand nicht weg, sondern ergänzen Sie die Informationen so gut wie möglich nachträglich.

Wichtig: Die Stehlgutliste ersetzt keine Nachweise. Sie zeigt, was fehlt; Belege, Fotos, Zertifikate oder Kontoauszüge helfen, Besitz und Wert plausibel zu machen. Je wertvoller ein Gegenstand ist, desto genauer sollte er bereits im Vorfeld dokumentiert sein.

Kauf- und Bildnachweise für Stehlgutliste nach Einbruch

Was ist durch die Hausratversicherung nicht versichert?

Die Hausratversicherung ersetzt nicht jeden Schaden rund um einen Einbruch. Sie schützt in erster Linie den versicherten Hausrat, also private Gegenstände im Haushalt. Vereinfacht gesagt: Es geht vor allem um bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck oder persönliche Gegenstände. Gebäudebestandteile wie Wände, Böden, Türen, Fenster oder sanitäre Anlagen gehören in der Regel zum Gebäude, nicht zum Hausrat. Reparaturkosten für einbruchbedingte Gebäudeschäden können aber je nach Vertrag als eigene Kostenposition versichert sein.

Bei der S-Direkt sind solche Reparaturkosten im Bereich der Wohnung geregelt, wenn sie durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Die Hausratversicherung ersetzt dadurch aber nicht generell eine Wohngebäudeversicherung.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn notwendige Sorgfalt in besonders hohem Maß außer Acht gelassen wird, etwa wenn Fenster oder Türen bei Abwesenheit nicht ausreichend gesichert werden. In so einem Fall kann der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen.

Bei der Hausratversicherung der Sparkassen DirektVersicherung besteht je nach Tarif auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz: Im Tarif HausratBasis bis 5.000 Euro, in den Tarifen HausratPlusProtect und HausratPremium unbegrenzt. Entscheidend sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Was gilt für Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen?

Schmuck, Bargeld, Gold, Münzen, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder wertvolle Sammlungen gehören grundsätzlich zum Hausrat, sind aber nicht unbegrenzt versichert. Für Wertsachen gilt häufig eine eigene Entschädigungsgrenze, zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro wären Wertsachen dann insgesamt bis 20.000 Euro abgesichert. Zusätzlich können für einzelne Arten von Wertsachen, etwa Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck, individuelle Höchstbeträge gelten.

Auch die Aufbewahrung kann entscheidend sein: Für Wertsachen, die sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks befinden, können je nach Art der Wertsache zusätzliche Höchstbeträge gelten. Wer größere Werte zu Hause lagert, sollte deshalb Tarif, Wertsachengrenzen, Versicherungssumme und Aufbewahrung bewusst prüfen.

Viele Wertgegenstände im Haushalt?

Wenn Sie Schmuck, Bargeld, Gold oder Sammlungen zu Hause aufbewahren, sollten Tarif, Versicherungssumme und Wertsachengrenzen dazu passen. Im Tarif HausratPremium der S-Direkt beträgt die allgemeine Wertsachengrenze 30 % der Versicherungssumme. Berechnen Sie einfach online die Kosten für eine Hausratversicherung.

Häufige Fragen zu Einbruch und Hausratversicherung

  • Muss ich nach einem Einbruch immer die Polizei rufen?

    Ja. Nach einem Einbruch sollten Sie die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist wichtig für die Spurensicherung und dient der Hausratversicherung als Nachweis, dass der Einbruch gemeldet wurde.

  • Darf ich nach einem Einbruch direkt aufräumen oder reparieren lassen?

    Räumen Sie möglichst nicht sofort auf und verändern Sie den Tatort nicht, bevor die Polizei den Tatort untersucht hat und Schäden dokumentiert wurden. Fotografieren Sie beschädigte Türen, Fenster, Schlösser und Räume. Notwendige Sofortmaßnahmen, etwa eine provisorische Sicherung der Wohnung, sollten dokumentiert und möglichst mit der Versicherung abgestimmt werden.

  • Zahlt die Hausratversicherung auch bei einem Einbruchversuch?

    Ein Einbruchversuch kann je nach Vertrag mitversichert sein. Relevant sind dann zum Beispiel Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern oder versicherten Sachen, auch wenn nichts gestohlen wurde. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind.

  • Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde?

    Ein Einbruch sollte der Polizei und der Hausratversicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann problematisch werden, wenn dadurch die Prüfung des Schadens erschwert wird oder vertragliche Pflichten verletzt werden.

  • Zahlt die Hausratversicherung bei einem gekippten Fenster?

    Das hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Ein gekipptes Fenster kann im Schadenfall als Verletzung von Sicherungspflichten oder als grob fahrlässiges Verhalten bewertet werden. Deshalb sollten Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert sein.

  • Was passiert bei einer zu niedrigen Versicherungssumme?

    Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, kann eine Unterversicherung entstehen. Dann wird ein Schaden unter Umständen nicht vollständig ersetzt. Deshalb sollte die Versicherungssumme regelmäßig geprüft und an den tatsächlichen Hausratwert angepasst werden.

  • Sind Gartenmöbel, Grill und Gartengeräte versichert (Außenversicherung)?

    Ja, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Sonnensegel, Gartengeräte und auch ein Grill gehören grundsätzlich zum Hausrat. Sie sind daher auf dem Versicherungsgrundstück, zum Beispiel im Garten, auf der Terrasse, dem Balkon oder im Keller, gegen die versicherten Gefahren abgesichert. Dazu können je nach Schadenfall etwa Sturm und Hagel, Feuer, Vandalismus oder Diebstahl gehören. Entscheidend ist, welche Leistungen und Gefahren in Ihrem individuell vereinbarten Tarif eingeschlossen sind. Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung auch für Gartenmöbel.

Hinweis: Die Bilder in diesem Artikel dienen der Illustration. Einzelne Abbildungen wurden KI-gestützt erstellt oder bearbeitet.