S-Direkt Ratgeber: Autofahren bei Eis und Schnee

Autofahren bei Eis und Schnee: Winterreifenpflicht und Versicherungsschutz

Versicherungstipps
17. Juni 2026

Die Faustregel von O bis O - also von Oktober bis Ostern - kennen viele Autofahrer. Rechtlich gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland aber nicht nach einem festen Datum, sondern bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das nennt man situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Sie nur mit geeigneten Reifen fahren. Entscheidend ist dabei das Alpine-Symbol. Wer dann mit Sommerreifen, alten M+S-Reifen oder stark abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und kann nach einem Unfall im schlimmsten Fall auf Kosten sitzen bleiben.

Winterreifenpflicht: Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es keine feste Winterreifenpflicht nach Kalenderdatum.

  • Winterreifen oder geeignete Ganzjahresreifen sind Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.

  • Winterreifen und Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol aufweisen: Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus.

  • Wer ohne geeignete Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

  • Ein Unfall mit Sommerreifen im Winter kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Das kann je nach Versicherung und Schaden teuer für Sie werden.

  • Die Kasko-Tarife der S-Direkt zahlen Kasko-Schäden grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind insbesondere Diebstahl, Alkohol und Drogen.

Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Winterreifen oder geeignete Ganzjahresreifen sind in Deutschland nicht an einem festen Datum vorgeschrieben, sondern bei winterlichen Straßenverhältnissen. Dazu zählen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Diese situative Winterreifenpflicht gilt auch für kurze Fahrten, sobald Sie Ihr Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ hilft bei der Planung des Reifenwechsels, ist aber rechtlich nicht verbindlich.

Auch im Dezember können Sommerreifen bei trockener, milder Witterung zulässig sein. Umgekehrt können bei einem Wintereinbruch im April, in höheren Lagen oder bei plötzlicher Glätte geeignete Reifen mit Alpine-Symbol erforderlich sein. Entscheidend ist nicht die Jahreszeit und auch nicht die Länge der Fahrt, sondern die tatsächliche Straßenlage.

Was ist die neue Regelung für Winterreifen?

Wenn von der „neuen Winterreifen-Regelung“ die Rede ist, geht es meist um die Reifenkennzeichnung: Seit dem 1. Oktober 2024 reicht eine reine M+S-Markierung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Winterreifen und Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol tragen, auch 3PMSF-Symbol genannt. Umgangssprachlich ist manchmal auch vom Schneeflocken-Symbol die Rede. Das genormte Piktogramm zeigt einen Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke im Inneren.

Prüfen Sie deshalb vor der Wintersaison die Reifenflanke, besonders bei älteren Winter- oder Ganzjahresreifen.

Das Alpine-Symbol auf einem Winterreifen als Makroaufnahme.

Reifenart oder Kennzeichnung

Bei Eis und Schnee geeignet?

Einordnung

Winterreifen mit Alpine-Symbol

Ja

Geeignete Winterbereifung

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol

Ja

Zulässig bei winterlichen Bedingungen

M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol

Nein

Seit 2024 nicht mehr ausreichend

Sommerreifen

Nein

Bei winterlichen Bedingungen unzulässig

Welche Strafe droht, wenn keine Winterreifen montiert sind?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wird jemand behindert, gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld. Aber beachten Sie: Das Bußgeld ist oft das kleinere Problem. Wenn ungeeignete Reifen einen Unfall begünstigen, können hohe Schadenkosten, mögliche Leistungskürzungen oder Rückforderungen finanziell deutlich schwerer wiegen.

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahren ohne geeignete Bereifung bei winterlichen Bedingungen

60 EUR

1

Mit Behinderung

80 EUR

1

Mit Gefährdung

100 EUR

1

Mit Unfallfolge

120 EUR

1

Halter lässt die Fahrt ohne geeignete Bereifung zu

75 EUR

1

Stand: 2026

Eine Frau stellt auf einer verschneiten Straße im Winter ein Warndreieck auf.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Ein Unfall mit Sommerreifen im Winter führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei Schnee, Eis oder Glätte liegt der Vorwurf grober Fahrlässigkeit aber nahe, wenn ungeeignete Reifen den Unfall verursacht oder verschlimmert haben. Dann können Kasko-Leistungen, Haftpflicht-Regress oder ein Mitverschulden relevant werden. Auch bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall können Sommerreifen im Winter ein Problem sein. Wenn ungeeignete Reifen den Unfall mitbegünstigt oder den Schaden vergrößert haben, kann Ihnen je nach Einzelfall ein Mitverschulden angerechnet werden. Praktisch ist vor allem relevant, ob Ihre Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Welche Folgen können Sommerreifen im Winter für die Versicherung haben?

Versicherungssituation

Was bei Sommerreifen im Winter wichtig ist

Kasko-Schaden am eigenen Auto

Grobe Fahrlässigkeit kann je nach Vertrag und Versicherer zu Kürzungen oder Leistungsverweigerung führen.

Kasko-Versicherungen bei der S-Direkt

Kasko-Schäden bei der S-Direkt sind grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit abgesichert. Ausnahmen sind insbesondere Diebstahl, Alkohol und Drogen.

Haftpflichtschaden bei anderen

Berechtigte Ansprüche des Unfallgegners werden grundsätzlich reguliert. Regress gegen den Fahrer kann geprüft werden.

Nicht selbst verschuldeter Unfall

Ein Mitverschulden kann angerechnet werden, wenn ungeeignete Reifen den Unfall oder Schaden mitbeeinflusst haben.

Gut abgesichert bei Schnee, Eis und Glätte

Sommerreifen, Glätte und ein selbst verursachter Unfall können bei Kasko-Schäden schnell zur Kostenfrage werden. Deshalb lohnt sich vor der Wintersaison ein Blick darauf, wie Ihre Autoversicherung mit typischen Winterrisiken und grober Fahrlässigkeit umgeht. Informieren Sie sich doch direkt, welcher Kfz-Schutz der Sparkassen DirektVersicherung zu Ihnen passt.

Was muss ich nach einem Unfall bei Eis und Schnee beachten?

Nach einem Unfall bei Eis und Schnee sichern Sie zuerst die Unfallstelle, helfen Verletzten und informieren bei Bedarf Rettungsdienst oder Polizei. Danach sollten Sie den Schaden dokumentieren und Ihre Kfz-Versicherung möglichst schnell informieren. Gerade bei Winterunfällen können Wetter, Fahrbahnzustand, Sichtverhältnisse und Bereifung später wichtig für die Schadenprüfung sein.

Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge, sichtbare Schäden, Kennzeichen, Reifen sowie die Wetter- und Straßenverhältnisse. Notieren Sie außerdem Namen, Kontaktdaten, Versicherungsdaten und mögliche Zeugen. Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab, sondern halten Sie sachlich fest, was passiert ist.

Bei der Sparkassen DirektVersicherung müssen Schadenereignisse, die zu einer Leistung führen können, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Versicherte müssen außerdem bei der Aufklärung mitwirken, mögliche Ermittlungen von Polizei oder Behörden mitteilen und den Schaden nach Möglichkeit mindern. Bei einem Kaskoschaden sollten Sie vor einer Reparatur prüfen, ob die Versicherung vorher informiert werden oder Weisungen geben muss. Das gilt besonders, wenn ein Werkstattservice vereinbart wurde.

Ein Mann kratzt bei winterlichen Bedingungen die Frontscheibe seines Autos frei.

Wie mache ich mein Auto winterfest?

Ein winterfestes Auto braucht geeignete Reifen, freie Sicht, funktionierende Beleuchtung, ausreichend Frostschutz und eine zuverlässige Batterie. Prüfen Sie diese Punkte am besten vor dem ersten Frost, nicht erst am Morgen der ersten Glätte. Vor Fahrtbeginn müssen Scheiben, Spiegel, Scheinwerfer und Kennzeichen frei sein. Entfernen Sie auch Schnee vom Dach, damit er während der Fahrt nicht auf die Frontscheibe rutscht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Prüfen

Warum wichtig?

Reifen mit Alpine-Symbol

Pflicht bei Eis, Schnee und Glätte

Profiltiefe und Reifendruck

Wichtig für Grip, Bremsweg und Fahrstabilität

Scheiben- und Kühlerfrostschutz

Schützt Scheibenwischanlage, Sicht und Kühlsystem

Batterie

Häufige Pannenursache bei Kälte

Licht, Scheinwerfer und Wischerblätter

Wichtig bei Dunkelheit, Schnee und Schneematsch

Eiskratzer, Warnweste und Warndreieck

Wichtig vor Fahrtbeginn und nach Panne oder Unfal

Was kann ich gegen vereiste Scheiben und festgefrorene Türen machen?

Eine Frontscheibenabdeckung schützt am zuverlässigsten vor Eis auf der Scheibe. Wenn keine Abdeckung zur Hand ist, hilft auch trockene Pappe, die hinter die Scheibenwischer geklemmt wird. Diese ist besser als gar kein Schutz. Zum Enteisen eignen sich Eiskratzer oder Enteiserspray. Verwenden Sie kein heißes Wasser, weil die Scheibe durch den Temperaturunterschied reißen kann. Bewahren Sie Schlossenteiser außerhalb des Autos auf, im Auto hilft es nicht, wenn das Schloss vereist ist. Reinigen und trocknen Sie außerdem die Türdichtungen und behandeln Sie sie mit einem Gummipflegestift oder Silikonstift, damit die Türen nicht so leicht festfrieren.

Wie fahre ich sicher bei Eis und Schnee?

Bei Eis und Schnee fahren Sie am sichersten, wenn Sie Geschwindigkeit reduzieren, deutlich mehr Abstand halten und hektische Bewegungen vermeiden. Bremsen, Lenken und Beschleunigen sollten möglichst sanft erfolgen, damit das Fahrzeug nicht ins Rutschen gerät. Besonders vorsichtig sollten Sie auf Brücken, in Waldstücken, an Kreuzungen und in schattigen Bereichen fahren, weil sich dort schneller Glätte bildet. Überholen Sie Schneepflüge nur, wenn es gefahrlos möglich ist. Bei starkem Schneefall, Eisregen oder extrem schlechter Sicht ist es oft sicherer, die Fahrt zu verschieben.

Versicherungsschutz für die Wintersaison prüfen

Geeignete Reifen, freie Sicht und eine vorsichtige Fahrweise sind die Grundlage für sicheres Autofahren bei Eis und Schnee. Genauso wichtig ist ein Versicherungsschutz, der zu möglichen Winterrisiken und den finanziellen Folgen eines Unfalls passt. Berechnen Sie online, welcher Tarif der Sparkassen DirektVersicherung für Sie infrage kommt.

Häufige Fragen zum Autofahren bei Eis und Schnee

  • Gibt es eine feste Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern?

    Nein. „Von Oktober bis Ostern“ ist keine gesetzliche Winterreifenpflicht, sondern nur eine Faustregel für den Reifenwechsel. Rechtlich zählt, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen.

  • Reichen M+S-Reifen bei Schnee noch aus?

    Nein. Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Winter- und Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol tragen.

  • Woran erkenne ich zulässige Winterreifen?

    Zulässige Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol. Es zeigt ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke und befindet sich auf der Reifenflanke.

  • Sind Ganzjahresreifen bei Schnee erlaubt?

    Ja, Ganzjahresreifen sind bei Schnee, Eis und Glätte erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ohne Alpine-Symbol gelten sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht als geeignete Bereifung.

  • Wie viel Profil muss ein Winterreifen haben?

    Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Mindestprofil vorgeschrieben. Für sicheres Fahren im Winter werden jedoch mindestens 4 Millimeter empfohlen, weil Bremsweg, Grip und Fahrstabilität mit zu wenig Profil deutlich schlechter werden können.

  • Gilt die Winterreifenpflicht auch für kurze Fahrten?

    Ja. Die situative Winterreifenpflicht gilt auch für kurze Fahrten, wenn Schnee, Eis, Schneematsch oder Reifglätte auf der Straße liegen. Entscheidend ist nicht die Strecke, sondern die tatsächliche Straßenlage.

  • Sind Schneeketten in Deutschland Pflicht?

    Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Schneeketten sind aber dort Pflicht, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen sie vorschreibt. Das betrifft vor allem schneereiche oder bergige Strecken.

  • Darf man im Sommer mit Winterreifen fahren?

    Ja, Winterreifen sind im Sommer nicht grundsätzlich verboten. Empfehlenswert ist das aber nicht, weil sich Bremsweg, Fahrverhalten, Verbrauch und Reifenverschleiß bei warmen Temperaturen verschlechtern können.

  • Kann falsche Bereifung auch bei einem unverschuldeten Unfall Nachteile haben?

    Ja. Wenn ungeeignete Reifen den Unfall mitbegünstigt oder den Schaden vergrößert haben, kann Ihnen ein Mitverschulden angerechnet werden. Dann kann die Erstattung geringer ausfallen.

  • Was sollte ich bei meiner Kfz-Versicherung vor dem Winter prüfen?

    Prüfen Sie vor allem, ob eine Kaskoversicherung vereinbart ist und wie der Vertrag mit grober Fahrlässigkeit umgeht. Zusätzlich können Selbstbeteiligung, Werkstattservice und Schutzbrief für Winterrisiken relevant sein.

  • Was gilt bei Fahrten ins Ausland im Winter?

    Im Ausland können andere Regeln für Winterreifen, Schneeketten und mitzuführende Ausrüstung gelten. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrt die Vorschriften des Reiselandes und möglicher Transitländer, insbesondere in Bergregionen.

Hinweis: Die Bilder in diesem Artikel dienen der Illustration. Einzelne Abbildungen wurden KI-gestützt erstellt oder bearbeitet.