Punktekonto in Flensburg und Prämie für Autoversicherung: Mehr zum Thema.

Die Umfrage auf der Website der Sparkassen DirektVersicherung zur potentiellen Berücksichtigung von Punkten in Flensburg bei der Tarifgestaltung hat viele positive, zum Teil aber auch negative Reaktionen aus Medien und Öffentlichkeit hervorgerufen.

Umfrage-Ergebnis

Wichtigstes Ergebnis der Umfrage war, dass 53 Prozent der Befragten es ausdrücklich begrüßen würden, wenn der Punktestand in Flensburg Einfluss auf die Versicherungsprämie hätte. Weitere 26 Prozent fanden diese Idee erwägenswert, und nur 21 Prozent lehnten sie ab. Die Einsicht und der Wunsch der Versicherten nach einer verursachungsgerechten Beitragsgestaltung kommen darin zum Ausdruck. Die Punktekartei in Flensburg ist dabei einer der klarsten und verlässlichsten Indikatoren für eine risikohafte Fahrweise: Die Bescheide können als rechtssicher geprüft gelten und basieren nicht, wie viele andere in der Versicherungswirtschaft übliche Faktoren auf mittelbaren Zusammenhängen.

Das sagt die Bundesanstalt

Folgerichtig hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen in ihrem Papier „Risikoorientierte Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung“ schon im Jahr 2004 ausgeführt:

„Empirische Analysen zeigen, dass mit Hilfe der Eintragungen im Verkehrszentralregister eine gute Vorhersage über ein zukünftig erhöhtes individuelles Verkehrsrisiko getroffen werden kann. Im Begleitprojekt des Kraftfahrtbundesamtes zu dieser Studie, …, zeigen sich dabei enorme Unterschiede der individuellen Risikodisposition, die den Faktor 10 oder gar 20 deutlich übersteigen. Dort wird auch gezeigt, dass mit der Kombination der drei Risikomerkmale Geschlecht, Alter und Anzahl der VZR-Eintragungen eine umfassende Risikodifferenzierung erreicht werden kann. Eine gute Risikodifferenzierung wäre in der Kfz-Haftpflichtversicherung also ohne 'Tarifdschungel' auf der Basis einfach überprüfbarer Tarifmerkmale prospektiv möglich.“

Und weiter wies die Bundesanstalt darauf hin, dass den Anforderungen
des Bundesverwaltungsgerichtes nach einer willkürfreien Differenzierung der Prämien Genüge getan werde. Als auf Freiwilligkeit basierendes System der Prämiendifferenzierung verletze es auch weder das Recht auf informelle Selbstbestimmung noch das Datenschutzrecht.

Tarife sollen gerecht sein

Natürlich hat sich die Welt inzwischen weiterentwickelt, und die drei Risikomerkmale Geschlecht, Alter und Flensburg-Punkte können in dieser Konstellation nicht mehr angewendet werden, denn das Geschlecht darf seit Ende 2012 nach einer EuGH-Entscheidung nicht mehr als Tarifkriterium verwendet werden.

Wir fanden das Votum unserer Kunden jedenfalls bemerkenswert. Es geht dabei nicht darum, die Preise für Versicherungen teurer zu machen, sondern darum, eine gerechtere Bepreisung umzusetzen. Wir haben als Telematikpionier schon 2013 damit begonnen, erste Erfahrungen zu sammeln, wie Fahrverhalten bei der Kfz-Versicherung berücksichtigt werden kann.

Schon dieser Ansatz fand damals viel Zustimmung bei den Kunden. Denn es ist ganz überwiegend so, dass die meisten Versicherungsnehmer durchaus der Meinung sind, dass das Motto richtig ist: „Wofür man was kann, dafür soll man auch bezahlen.“ Aggressives Verhalten im Straßenverkehr sorgt für ein erhöhtes Risiko und mehr Unfälle und dafür soll dann nach allgemeinem Gerechtigkeitsempfinden auch der Versicherte selbst zahlen. Die Solidargemeinschaft der Versicherten soll für Extravaganzen einzelner eben nicht geradestehen.

Risikofaktoren

Das Motto „Wofür man was kann, dafür soll man auch bezahlen“ löst natürlich nicht die Solidargemeinschaft auf. Ein Vorwurf, der im Zusammenhang mit Telematik auch bisweilen zu hören war, der aber ins Leere geht. Zunächst muss man feststellen, dass es schon heute eine Vielzahl von Tarifkriterien gibt. So wird zum Beispiel der Berliner Fahrer mit dem Auto-Kennzeichen B mehr zur Kasse gebeten als der Auricher Fahrer mit dem Kennzeichen AUR. Vielfahrer müssen mehr zahlen als Wenigfahrer. Teurere Autos kosten tendenziell auch mehr Versicherungsprämie als billigere Autos. Alles keine Aufhänger für eine vermeintliche Gerechtigkeitsdiskussion.

Die Solidargemeinschaft soll für das einstehen, wofür „der Versicherte nichts kann“, was nicht in seiner Gestaltungsmacht, in seinem Einfluss steht. Hat sich der Versicherte einer Risikolebensversicherung entschieden zu rauchen, zahlt er eben mehr Prämie. Für Hagelschlag oder Blitzschlag kann der Versicherte jedoch nichts. Dies sind deshalb auch prädestinierte Themen für den Versicherungsschutz durch die Solidargemeinschaft der Versicherten.

Das gleiche gilt für Krankheiten, die durch Gendefekte geprägt sind. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und im Gendiagnostikgesetz hervorragend gelöst. Dort ist in § 18 geregelt, dass Versicherer von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen dürfen. Ebenso darf der Versicherer nicht die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen. Es ist ihm nicht einmal die Entgegennahme solcher Ergebnisse oder Daten erlaubt. Eine hervorragende Unterstützung des Gedankens der Solidargemeinschaft.

Für einen Gendefekt kann man eben nichts, für Rowdytum im Straßenverkehr sehr wohl!

Eher als die Tarifierung nach Fahrverhalten (sei es abgebildet durch„Flensburg-Punkte“ oder durch Telematikmessungen) wird übrigens die oben bereits erwähnte „Bestrafung“ nach Zulassungsbezirken/Regionalklassen vom Kunden als ungerecht betrachtet: "Was kann ich dafür, dass ich Kennzeichen B habe und nicht Kennzeichen AUR.“

Vorteile für Kundinnen und Kunden

Schlussendlich ist zu unterstreichen, dass Versicherer, die den Faktor Flensburg-Punkte als Indikator aufnehmen, die sich daraus ergebenden Tarifunterschiede nicht als „Aufschlag für Raser“, sondern vor allem auch als Belohnung für verantwortungsbewusste Fahrer sehen.

Schon heute hat die S-Direkt eine um 5 Prozentpunkte bessere Schaden-Kosten-Quote als der Markt; ein Vorteil, der in Form besserer Preise an den Kunden weitergeben wird. Die Tarifierung bildet deshalb einen wichtigen Erfolgsbaustein. Verbunden natürlich mit steten Effizienzverbesserungen, dem Verzicht auf teure Fernsehwerbung und der Tatsache, dass die S-Direkt das teure Firmen- und Flottengeschäft nicht betreibt.

Die Sparkassen DirektVersicherung wird auch zukünftig für gute und verantwortungsbewusste Autofahrer der perfekte Vertragspartner sein: Günstige Preise mit einem Top-Service (gerade wieder mit dem Deutschen Servicepreis 2017 ausgezeichnet) und der Sicherheit der größten deutschen Finanzgruppe. Wir nennen dies 3-S-Konzept: Sparpreise, Service und Sicherheit.

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