eVB - die elektronische Versicherungsbestätigung
So geht's.
Sie wollen ein Auto anmelden oder wechseln gerade das Fahrzeug? Am besten gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner und geben dort in Ruhe alle erforderlichen Angaben ein. Dann können Sie noch den für Sie passenden Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) wählen und erhalten eine präzise Preisauskunft. Zum Schluss schließen Sie bequem online ab und erhalten umgehend per E-Mail alle erforderlichen Unterlagen für die Kfz-Versicherung sowie natürlich eine eVB-Nummer, mit der Sie Ihr Auto direkt zulassen können!
Kfz-Versicherung berechnen (eVB wird automatisch erstellt)
Sie wollen ein Auto ummelden - bspw. auf einen neuen Halter oder nach Umzug auf einen anderen Zulassungsbezirk? Gern stellen wir Ihnen eine eVB-Nummer zur Verfügung. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Halter inkl. vollständiger Anschrift an: service(at)sparkassen-direkt(dot)de
Wann ist eine eVB erforderlich?
Eine eVB-Nummer ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Sie möchten ein Fahrzeug neu zulassen.
- Sie brauchen ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung oder Probefahrt vor der endgültigen Zulassung.
- Sie lassen ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zu.
- Sie wollen technische Änderungen am Kfz in die Papiere eintragen lassen.
- Sie ziehen um in einen anderen Zulassungsbezirk.
- Sie melden ein Fahrzeug auf einen neuen Halter um.
- Sie haben Ihren Namen geändert.
Und für welche Fälle benötigen Sie KEINE eVB?
- Sie ziehen innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde um - und wechseln nicht den Zulassungsbezirk.
- Sie melden Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab.
- Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und Sie wechseln zum Ablauf zur Sparkassen DirektVersicherung. Wir informieren die Zulassungsbehörde automatisch, dass ab Vertragsbeginn Versicherungsschutz bei uns besteht.
eVB: die häufigsten Fragen
Die eVB ist immer siebenstellig und weist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen auf. Die ersten beiden Stellen stehen für den zuständigen Versicherer.
Die eVB ist ein Nachweis für die Zulassungsbehörden, dass für das zu versichernde Fahrzeug eine (gesetzlich erforderliche) Haftpflichtversicherung besteht.
Für Sie da: