Die Frage des Tages

Gefahr für Leib und Leben: Wer hat hier Recht?

Justitia hat wieder einmal gesprochen. In den drei beschriebenen Fällen geht es um medizinische Aspekte in unterschiedlichsten Facetten: Herzstillstand, Kollegengefährdung und ein verlorenes Gebiss. Konsens oder gar Einigung war bei den streitenden Parteien nicht direkt herbeizuführen; so landete man schließlich vor Gericht.

Schrecksekunden

Eine Bankkauffrau (34) stritt sich nach Geschäftsschluss derart heftig mit dem vertretenden Filialleiter, dass die psychische Belastung bei ihr zu einem Kollaps mit Herzstillstand führte. Ein Notarzt konnte das Schlimmste verhindern – und die Patientin wurde erfolgreich reanimiert. Die zuständige Unfallversicherung der Bank stufte die schrecklichen Geschehnisse zunächst nicht als Arbeitsunfall ein. Es kam zur Klage; der nachfolgende Rechtsstreit ging in Revision.

Das Bundessozialgericht in Kassel stellte schließlich klar heraus, dass ein Arbeitsunfall nicht nur durch ein plötzliches äußeres Ereignis hervorgerufen werden kann oder dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegen muss. Im Bericht des Gerichtstermins heißt es dazu: „Vielmehr genügt als von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis auch ein alltäglicher Vorgang, so dass ein Unfall auch  dann  vorliegt,  wenn  durch  bloße  Wahrnehmungen […] sich der physiologische Zustand des Verletzten ändert.“

Bundessozialgericht, B 2 U 15/19 R


Husten, wir haben ein Problem.

Ein weiteres Beispiel für Konflikte am Arbeitsplatz: Coronabedingt entwickelte ein Unternehmen Hygienepläne und Pandemieregeln für die betriebseigenen Räumlichkeiten. Einer der Mitarbeiter, ein junger Mechaniker, fiel in der darauffolgenden Zeit durch konsequente Missachtung der Regeln auf. Schließlich hustete er einen Kollegen aus geringem Abstand an und äußerte dabei auch noch die Hoffnung, der angehustete Kollege möge Corona bekommen. Damit war das Maß voll und der Übeltäter erhielt die fristlose Kündigung.

Diese wollte er jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Der Rechtsstreit mit dem ehemaligen Arbeitgeber ging zwar wegen der unzureichenden Beweismöglichkeiten zugunsten des Klägers aus – doch das mit dem Fall betraute Landesarbeitsgericht machte am vorliegenden Beispiel klar, dass das Verhalten des Husters die dem Arbeitsverhältnis innewohnenden Rücksichtnahmepflichten erheblich verletzt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung sei gerechtfertigt; auch eine Abmahnung müsse vorher nicht ausgesprochen werden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 3 Sa 646/20


Wo sind meine Zähne?

Ein älterer Herr hatte sein Gebiss wie gewohnt über Nacht in einer Reinigungsdose aufbewahrt. Als er am nächsten Morgen – es ging auf die Frühstückszeit zu – die Dritten einsetzen wollte, waren diese verschwunden. Apollo, der Hund seines Bruders, hatte offenbar das künstliche Kauwerkzeug vom Nachttisch gemopst und höchstwahrscheinlich irgendwo im Garten vergraben. Das war so seine Art.

Die Haftpflichtversicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen, denn der Zahnersatz sei ja nicht zerstört worden, sondern nur verschwunden – und nur die tatsächliche Vernichtung eines versicherten Gegenstands würde Versicherungsschutz genießen. Der um seine Zähne beraubte Mann klagte. Und da das Gebiss auch nach über einem Jahr nicht wiedergefunden wurde, setzte das zuständige Gericht diesen Umstand einer Zerstörung im Sinne der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gleich.

Landgericht Hannover, 18 S 86/04

Bisherige Beiträge

Wie bringt man Autos zum Schmelzen?

Wie bringt man Autos zum Schmelzen?

Neulich, in London. Der Architekt Rafael Viñoly Beceiro aus den USA entwirft ein Bürohochhaus für die Metropole. In bester Lage, nicht weit entfernt vom Ufer der Themse. Der Baukörper erhält eine auffällige, geschwungene Form. Die Einheimischen verpassen dem Neubau angesichts dieser Optik schnell ein paar Spitznamen: "Walkie-Talkie" oder auch "The Pint" (englisch für Bierglas). Die Sonne bringt es dann an den Tag: Die konkav geformten Glasfassaden bündeln das Licht wie ein Hohlspiegel - und alles, was in den Brennpunkt gerät, ist gefährlich hohen Temperaturen ausgesetzt. Sogar Autos werden zum Schmelzen gebracht... Inzwischen ist dieses Problem glücklicherweise gelöst: An den Außenflächen des Gebäudes sind jetzt Lamellen befestigt.
 

Autsch! Heißes Lenkrad!

Sommer, Sonne, Hand verbrannt. Es ist ohnehin schon schwer genug, in größeren deutschen Städten einen vernünftigen Parkplatz zu ergattern. Und an heißen Sommertagen bleibt manchmal nichts anderes übrig, als das eigene Fahrzeug notgedrungen für ein paar Stunden in der prallen Sonne abzustellen. In der Zwischenzeit wird der Innenraum natürlich kräftig aufgeheizt. Das Öffnen der Autotür kommt dann einem Kontrollblick in einen Backofen auf höchster Stufe gleich. Das Lenkrad ist so heiß, dass man es kaum anfassen mag. Unser Tipp, falls eine Tiefgarage außer Sicht und eine Pappabdeckung o. ä. nicht greifbar ist: Schlagen Sie beim Einparken die Räder ein und drehen Sie das Lenkrad dabei einmal zur Hälfte herum. Nun heizt sich bei starker Sonneneinstrahlung nur die Lenkradhälfte auf, die sich normalerweise unten befindet. Die obere Hälfte, die Sie überwiegend zum Lenken benutzen, bleibt angenehm cool, äh, kühl. Gute Weiterfahrt!

Kleine Dellen abmildern - oder eiskalt verschwinden lassen

Eine effektive und schnelle Schönheitskur für Ihr Auto: Nehmen Sie einen handelsüblichen Haartrockner, stellen Sie ihn so heiß ein wie möglich - und richten Sie den Luftstrom ein paar Minuten lang auf die eingedellte Stelle an Ihrem Fahrzeug. Dann nehmen Sie eine Spraydose mit Druckluft und besprühen die vorhin aufgeheizte Stelle in kreisenden Bewegungen mit der kalten Druckluft. Durch den großen Temperaturunterschied entsteht nun ganz von selbst Spannung in der behandelten Oberfläche. Wiederholen Sie den Vorgang ein paar Mal und kontrollieren Sie die Veränderung. Die Delle wird abgemildert; im Idealfall verschwindet sie vollständig.

Warum klingt das Autofahren im Rückwärtsgang anders als das Vorwärtsfahren?

Warum klingt das Autofahren im Rückwärtsgang anders als das Vorwärtsfahren?

Der Geräuschunterschied wird verursacht von den Zahnrädern im Getriebe.

Halt! Zu weit gefahren. Aber es ist gefahrlos möglich und auch erlaubt, ein paar Meter zurückzusetzen. Also: Rückwartsgang eingelegt und Augen nach hinten; die Straße muss natürlich auch in umgekehrter Fahrtrichtung sorgfältig beobachtet werden. Wenn nun die Geschwindigkeit steigt, erklingt ein typisches, immer lauter werdendes "Singen". Dieses Geräuscherlebnis entsteht im Fahrzeuggetriebe. Während die Zahnräder der Vorwärtsgänge schräg verzahnt sind, haben die Zahnräder des Rückwärtsgangs eine gerade Verzahnung. Oftmals liegt das an den Herstellungskosten. Die gerade Verzahnung greift ein bisschen ungleichmäßiger ineinander und erzeugt so das „singende“ Geräusch.

Welches Fahrzeug ist gleichermaßen Bus und Lkw?

Welches Fahrzeug ist gleichermaßen Bus und Lkw?

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit Sitz in Berlin hat einen Prototyp für das mögliche Transportfahrzeug der Zukunft entwickelt. Es besteht aus einem U-förmigen Basisfahrgestell mit Elektromotor und kann mit verschiedenen Kapselformen kombiniert werden.

Diese Ergänzungsmodule gibt es sowohl als Fahrgastkabine für den Personentransport als auch in Gestalt von Frachtcontainern verschiedener Größe.

Das sog. "U-Shift"-Fahrzeug ist für den öffentlichen Straßenverkehr und für unterschiedlichste Einsatzmöglichkeiten konzipiert. Noch wird es über eine Fernsteuerung von Menschenhand bewegt – in Zukunft jedoch soll es vollständig autonom unterwegs sein.

Auf den Bildern sehen Sie: (1) Das neuentwickelte Fahrzeug sieht smart aus - und fast wie aus einem Science-Fiction-Film. (2) Die Kopplung mit den einzelnen Kapseln geht einfach und schnell vonstatten; Fahrgestell und Fahrgastkabine bzw. Transportbox werden ineinander geschoben. (3) Fertig ist der Shuttlebus! In der hier gezeigten Glaskapsel für den Personentransport finden etwa zwölf Menschen Platz. (4) Ein Beispiel für den Gütertransport: Das U-Shift-Fahrzeug wechselt problemlos zwischen den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten.

Quelle / Bildrechte: DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt)

Wer hat denn nun eigentlich den VW Käfer erfunden?

Wer hat denn nun eigentlich den VW Käfer erfunden?

Wer hat denn nun eigentlich den VW Käfer erfunden?


„Er läuft und läuft und läuft...“

Der VW Käfer ist wahrscheinlich eines der berühmtesten Autos der Welt – und auch ein Symbol für den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.


Josef Ganz war visionärer Ingenieur und absoluter Autonarr in gleichem Maße. Er träumte von aerodynamischen und leichten Kleinwagen, die auch für die breite Masse erschwinglich sein sollten; die teuren, eckigen Blechbüchsen, die seinerzeit über Europas Straßen rollten, waren ihm ein Graus.

Anfang der 1930er Jahre wurde der von ihm konzipierte Prototyp „Maikäfer“ gebaut und – mit einem süddeutschen Fahrzeughersteller zum „Volkswagen“ weiterentwickelt – auf der Internationalen Automobil-Ausstellung 1933 einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

Kurz darauf erteilte ihm das Nazi-Regime Berufsverbot. Ganz musste ins Ausland fliehen. 1938 wurde ihm die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen – dadurch verlor er sämtliche Patente.

Ein gewisser Ferdinand Porsche erhielt in jener Zeit den Auftrag für ein massentaugliches Fahrzeug. Die ersten Ansätze weisen frappierende Ähnlichkeit auf mit den Zeichnungen und technischen Konzepten aus der Hand von Josef Ganz…

Zu diesem Thema empfehlen wir eine Dokumentation. Sprecher: Joachim Król.

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