Mit dem Auto unterwegs bei Eis und Schnee

Diese Formel ist weit verbreitet: von O bis O - also von Oktober bis Ostern. Viele, die mit dem Auto unterwegs sind, orientieren sich an eben diesem Zeitraum, wenn es um die Frage "Wann fahre ich mit Winterreifen?" geht. Eine juristische Grundlage oder Relevanz gibt es dafür jedoch nicht. In Deutschland gilt noch nicht einmal eine grundsätzliche Winterreifenpflicht; diese ist von der Situation, d. h. von den Straßenverhältnissen abhängig. Bei eindeutig winterlichen Bedingungen wie Eis-, Reif- oder Schneeglätte müssen die Sommerreifen allerdings endgültig gegen ordentliches Profil eingetauscht werden, das für die kalte Jahreszeit taugt. Machen Sie am besten rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt.

Eigenschaften eines Winterreifens

Der Gesetzgeber verlangt bei Winterreifen eine Profiltiefe von 1,6 mm. Wir empfehlen - zu Ihrer Sicherheit - eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Nach ungefähr sechs Jahren sollte der komplette Reifensatz wegen Materialermüdung unbedingt ausgetauscht werden. Statt mit Winterreifen dürfen Sie bei Schnee und Straßenglätte übrigens auch mit einem sog. Ganzjahresreifen fahren. Sie erkennen diese Gattung an der M+S-Markierung (für Matsch und Schnee) oder an einem Alpine-Zeichen; das ist eine stilisierte Bergdarstellung mit einer Schneeflocke darin.

Strafe, Bußgeld - oder Punkte in Flensburg?

Eine Autofahrt ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenbedingungen kann strafrechtliche Folgen haben - sowohl für die Person am Lenkrad als auch Halter oder Halterin des Fahrzeugs.

  • 60 € Bußgeld bei Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht
  • 80 € Bußgeld bei zusätzlich Behinderung anderer Personen
  • 1 Punkt in Flensburg zusätzlich
  • 75 € Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg für Fahrzeughalter/in

Übrigens: Bei einem Unfall greift der Aspekt der groben Fahrlässigkeit. Das kann sich auf den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung auswirken. Und das ist noch nicht alles: Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners kann ein Mitverschulden geltend machen und entsprechende Ansprüche anmelden.

Fahrten ins Ausland

Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt über die jeweiligen Bestimmungen zum Thema Winterreifen. Manche Länder verlangen sogar in einzelnen Gebieten die Verwendung von Schneeketten. Bei Zuwiderhandlung ist oftmals mit hohen Bußgeldern zu rechnen.

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