Für das Wechseln Ihrer Kfz-Versicherung brauchen Sie nur zwei Schritte.
Wir zeigen Ihnen hier, wie das geht.
1. Schritt
Nehmen Sie zunächst einen Online-Abschluss für Ihre neue Kfz-Versicherung vor. Dazu gehen Sie einfach in unseren Tarifrechner und geben dort in aller Ruhe die für den Abschluss erforderlichen Daten ein. Wählen Sie als Beginn den 01.01. - oder das Datum, zu dem Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen.
Unser Service:
Sobald Sie den Online-Abschluss vorgenommen haben, senden wir automatisch und pünktlich zum Versicherungsbeginn eine Bestätigung an die für Sie zuständige Zulassungsstelle. Sie genießen also nahtlosen Versicherungsschutz.
2. Schritt
Nun kündigen Sie schriftlich Ihre bisherige Kfz-Versicherung. Beachten Sie bitte unbedingt die entsprechende Frist! Falls Sie einen Vertrag haben, der zum 31.12. auslaufen würde, muss die Kündigung spätestens bis zum 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer sein.
Wie muss die Kündigung aussehen? Hier ist eine PDF-Vorlage.
Unser Tipp:
Ein Einschreiben mit hohen Portokosten ist übrigens für die Kündigung nicht erforderlich. Füllen Sie einfach die hier hinterlegte Vorlage aus und senden Sie diese als Standard-Brief oder E-Mail-Anhang (Scan bzw. Foto) ab. Fertig. Seit ein paar Jahren ist übrigens auch die Kündigung per E-Mail möglich. Als Absender sollten Sie die Adresse verwenden, die auch bei der noch zuständigen Versicherung hinterlegt ist. Nennen Sie die Nummer Ihrer Police, um die Zuordnung zu erleichtern - und bestellen Sie sicherheitshalber eine Kündigungsbestätigung.
Was sonst noch?
Das war's im Prinzip! Natürlich erstellen wir Ihnen noch einen offiziellen Versicherungsschein (Police) - und senden Ihnen automatisch eine Nachricht, sobald das Dokument in Ihrem Kundenportal "Meine S-Direkt" liegt. Und wenn noch Fragen offen sind, dann rufen Sie einfach kurz an unter 0211 729-8822 oder schreiben Sie uns eine Mail.
Zusammenfassung: Wann können Sie kündigen?
- Die reguläre Kündigung: Verträge für eine Autoversicherung werden in der Regel für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Mit der Frist von einem Monat können Sie zum Ende der Laufzeit kündigen. Ganz klassisches Beispiel: Ihr Vertrag läuft bis zum 31.12. - Sie können also in diesem Fall bis zum 30.11. kündigen.
- Kündigung bei Fahrzeugabmeldung / Fahrzeugwechsel: Sie geben Ihr bisheriges Auto ab, bspw. durch Verkauf oder Verschrottung, und legen sich ggf. ein anderes Auto zu? Dann können Sie natürlich zum Zeitpunkt der Fahrzeugabmeldung kündigen - ohne Einhaltung von Fristen. Es ist übrigens nicht von Belang, ob oder wann Sie sich ein mögliches Nachfolgefahrzeug zulegen.
- Sonderkündigungsrecht bei einem Schaden: Egal, ob Ihre bisherige Versicherung bezahlt oder nicht - bei einem Schaden haben Sie das Recht auf Sonderkündigung und können die Versicherung wechseln. Klären Sie bitte noch, ob die Leistungspflicht in der Haftpflicht durch die bisherige Versicherung anerkannt oder abgelehnt wurde. Danach bleibt Ihnen noch ein Monat Zeit, um die Kündigung auszusprechen.
- Sonderkündigungsrecht durch Beitragserhöhung: Sie haben den 30.11. bzw. den letzten Tag einer möglichen Kündigung verschwitzt und möchten aber noch unbedingt wechseln? Vielleicht gibt es da noch eine Chance für Sie. Falls Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat, steht Ihnen mit dem Sonderkündigungsrecht eine zusätzliche Frist zu - und zwar in der Regel vier Wochen nach Erhalt der Rechnung. Lassen Sie es am besten gar nicht erst so weit kommen - und wechseln Sie rechtzeitig.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Fahrzeug versichern zu dürfen!